Es handelt sich hier um ein Abrissgrundstück im Ortskern von Himbach, einem Ortsteil von Limeshain. Es ist aktuell mit einem älteren Wohnhaus bebaut, die Abrissgenehmigung ist bereits beantragt. Das aktuelle Haus hat eine ungefähre Wohn- und
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Nutzfläche von etwa 180m² und ist 2,5-stöckig. Daher ist ein Neubau mit gut 180 bis 200m² möglich. Aufgrund der Bebauung im Ortskern ist eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich (Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. ist eine konkrete Bebaubarkeit durch eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt zu klären. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten der Bebauung.
Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird.
Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder zwei Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird.
Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird. Achtung: Die kalkulieren Kosten für die öffentliche Erschließung einschl. neuer Straßenoberbelag betragen pro Grd. ca. 100.000,--€ . Diese Kosten sind den Grd- KP. hinzu zurechnen. Die Eigentümer haben bereits auf eigene Rechnung die Erschließungs- Maßnahmen beauftragt.
Am Rand von Ostheim liegt dieses traumhafte Grundstück und wartet auf eine Bebauung. Das Grundstück selbst hat 900m² und angrenzend gehört noch ein Erbpachtgrundstück mit 255m² dazu. Es ist zur freien Nutzung und unentgeltlich (kein
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Erbpachtzins auf 99 Jahre). Die Grundflächenzahl GRZ des Grundstückes beträgt 0,35 und die Geschossflächenzahl GFZ 0,7. Eine Teilung des Grundstückes ist möglich. Nach bestehendem Bebauungsplan ist die vorgesehene Teilungsgrenze bereits eingezeichnet. Wie eine Teilung aussehen könnte, kann man bereits der südlich angrenzenden Umgebung entnehmen. Es sind sowohl Einzelhäuser als auch Doppelhäuser an dieser Stelle genehmigungsfähig. Der B-Plan setzt unterschiedliche Festsetzungen hinsichtlich der Stellung der baulichen Anlage fest. Dies wäre bei einem Gebäude zwingend zu beachten. Das Grundstück beinhaltet unterschiedliche Festsetzungen in Bezug auf die Firstausrichtung. GRZ 0,35 GFZ 0,7 Fahren Sie vorbei und verlieben Sie sich in dieses Sahnestück. Anfragen ü