sehr idyllisches Grundstück in 2. Reihe, in ruhiger Lage von Asendorf, Zum Auetal belegen. Ideal für die Bebauung mit einem individuellen Architektenhaus. Das Grundstück gilt als voll erschlossen, die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser,
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Telekommunikation liegen in der Straße Zum Auetal. Auch ein Schmutzwasserkanal ist vorhanden. Die jeweiligen Hausanschlussgebühren sind Sache der Käufer. Eine eigene bzw. private Zuwegung dient als Zufahrt des leicht versteckten Bauplatzes. Ein kleiner Bach verläuft am Rande des Grundstückes Der Bebauungsplan Heidesiedlung des allgemeinen Wohngebietes gibt eine GRZ/GFZ von 0,2 an. Die Grundstücksgröße beträgt circa 850,0 m². Das Grundstück ist über Wohnungseigentum geteilt worden. In den Anlagen zu unserem Immowelt Online Exposé finden Sie Lagepläne, wo der mögliche Gebäudekörper eingezeichnet wurde, sowie eine Fotoanimation und Flächenberechnungen. Schauen Sie sich gerne diesen wunderbaren Bauplatz an, Sie werden begeistert sein...
Dieses angebotene Baugrundstück liegt in einer ruhigen Anliegerstraße im Ortsteil Schierhorn. Es ist ein positiver Bauvorbescheid für das ca. 645 m² große Grundstück vorhanden. Ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 160 m², zzgl.
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Dachgeschoss, wurde durch die Baubehörde in Aussicht gestellt. Grundsätzlich gilt in dieser Region die Bebauung nach §34 BauGB. Die erforderlichen Versorgungsleitungen liegen in der Straße. Für weitere Informationen und einer, mit uns abgestimmten Besichtigung, stehen wir gerne zur Verfügung.
Das weitläufige und vielseitig nutzbare Grundstück hat eine Größe von 1.550m² und ist zurzeit noch mit einem älteren Einfamilienhaus und einem massiven Nebengebäude bebaut. Die vorhandene Bebauung wird als Abriss gewertet. Da für den Bereich
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kein Bebauungsplan existiert, erfolgt eine Neubebauung nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung). Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist davon auszugehen, dass eine GRZ von rund 0,16 realisierbar ist. Ein großes Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder die Errichtung eines Bungalows sind problemlos umsetzbar. Weiterhin ist die Errichtung von Carports oder Garagen zulässig. Grundsätzlich ist auch eine Grundstückteilung möglich. Eine Bebauung in zweiter Reihe wäre jedoch noch über eine Bauvoranfrage verbindlich zu klären. Aufgrund der Grundstückslage kann ein Neubau optimal in Süd-Westausrichtung errichtet werden. Das Grundstück ist erschlossen. Leitungen für Abwasser, Wasser, Strom und Gas sind in der an das Grundstück angrenzenden Straße vorhanden. Weitere