Bei der exklusiv von uns angebotenen Immobilie handelt es sich um ein attraktives, ca. 996 m² (2 Flurnummern) großes Grundstück im sehr begehrten Gaustadt. Das Objekt liegt eingebettet in ein ruhiges Wohngebiet.
Auf dem schön geschnittenen
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Grundstück mit sonniger Ausrichtung nach Süden und Westen befindet sich Altbestand: Nebengebäude, die aktuell als Garagen/Werkstatt genutzt werden. Der Altbestand schöpft das Baurecht nicht aus, denn das Grundstück ist für die Bebauung für ein Einfamilienhaus oder Doppelhaushälften geeignet. Ein gültiger Bebauungsplan ist vorhanden.
Das wunderschöne und idyllisch gelegene Baugrundstück für ein Einfamilienhaus befindet sich in bester begehrter Wohnlage im Bamberger Berggebiet. Es liegt in einer ruhigen kleinen Seitenstraße/ Stichstraße und ist noch nicht erschlossen. Die
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Erschließung erfolgt vom Käufer. Über eine Bauvoranfrage wurde eine mögliche Bebauung bereits abgefragt. Der Vorbescheid liegt aktuell vor. Es besteht kein Bauzwang.
Attraktives Baugrundstück in zentraler aber dennoch ruhiger Süd-Ost-Lage Nähe Wunderburg. Das Grundstück mit der Flur Nr. 4584/4 mit einer Größe von 620 m² kann mit einem Mehrfamilienhaus (Anbau am Nachbarhaus Robert-Bosch-Str. 12) mit bis zu
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6 Wohnungen (ca. 400 m² Wohnfläche) und 8 Tiefgaragenstellplätze bebaut werden. Auf Wunsch kann der bereits vorliegende Baubescheid kostenneutral übernommen werden. Momentan wird das Grundstück mit 4 Garagen und KFZ-Stellplätzen genutzt.
Das ruhig und zentral gelegene Grundstück in gefragter Wohnlage von Bischberg, von Norden aus zugänglich und nach Süden ausgerichtet, ist aufgrund der Ecklage und dem erhabenen Grundstücksniveau ausreichend Privatsphäre zur Planung Ihrer
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Traumimmobilie.
Das Baugrundstück liegt etwas abseits des Ortskerns in leichter Hanglage und eignet sich daher gut zur Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Keller oder z.B. Mehrgenerationshauses mit Einliegerwohnung.
Auch das Konzept von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften wäre denkbar. Aufgrund der aktuellen Grenzbebauung muss das Baufenster im Zuge einer Neubebauung ohnehin neu definiert werden. Eine weitere Abstufung des Grundstückes zum Anlegen großzügiger Außenanlagen ist aufgrund der sehr leichten Hanglage in der oberen Hälfte nicht notwendig.
Zu dem Altbestand, einer versetzten Doppelhaushälfte in Grenzbebauung, besteht eine wechselseitige Abbruchverpflichtung mit Kostentragungsregelung mit dem Nachbarn.
Mögliche