Bei dem angebotenen Grundstück handelt es sich um ein unerschlossenes Baugrundstück mit gültigem Bebauungsplan und einer Fläche von ca. 1.216 m². Dieses ist Teil eines kleinen Baugebiets mit lediglich drei Teilgrundstücken. Die beiden anderen
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Teilgrundstücke sind bereits verkauft. Die Grundstücksfläche verfügt über ein großes Baufenster für ein Einzel- und Doppelhaus. Es ist laut B-Plan eine Bebauung mit einem Einzel- oder Doppelhaus und maximal 4 Wohneinheiten möglich. Der Abriss, die Neuvermessung und Aufteilung in drei neue Teilgrundstücke ist bereits erfolgt. Die hierfür entstandenen Kosten sind rückwirkend anteilig zu 1/3 vom Käufer zu tragen. Es gilt der neu von der Gemeinde Barsbüttel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 3.2 in der 1. Änderung: + allgemeines Wohngebiet + offene Bauweise + GRZ I: 0,25 + GRZ II: 0,5 (auch für Terrassen) + GFZ: keine Vorgabe + ein Vollgeschoss (zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss) + keine Apartment- oder Mehrfamilienhäuser + Vorgaben zu First- und Traufhö
Dieses Grundstück ist frei von Gebäude. Insgesamt können hier 2 Baukörper mit 13 WE (1x 8 und 1x 5 Einheiten) errichtet werden. Die Gesamtwohnfläche würde dann ca. 1.043m² betragen. Nähere Informationen bzgl. der Inhalte der Baugenehmigung
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(Geschosse, umbauter Raum etc.) erhalten Sie auf Anfrage oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Dieses Grundstück ist frei von Gebäude. Insgesamt können hier 2 Baukörper mit 13 WE (1x 8 und 1x 5 Einheiten) errichtet werden. Die Gesamtwohnfläche würde dann ca. 1.043m² betragen. Nähere Informationen bzgl. der Inhalte der Baugenehmigung
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(Geschosse, umbauter Raum etc.) erhalten Sie auf Anfrage oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Herzlich willkommen im grünen, naturnahen Rahlstedt!
Die hier präsentierte Liegenschaft umfasst großzügige 934 m² und fügt sich harmonisch in die umgebende Nachbarschaft ein.
Der geltende Bebauungsplan Rahlstedt 4 legt die Nutzung als reines
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Wohngebiet (WR) und die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (I) fest. Zudem definiert er die Baugrenzen, die das Baufenster bestimmen, innerhalb dessen ein Neubau realisiert werden kann. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962.
Das Baufenster, unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Grenzabstände von 2,5 m zu jeder Grundstücksgrenze, hat eine Länge von etwa 14,5 m und eine Breite von ca. 7,5 m. Somit ergibt sich eine überbaubare Grundfläche von etwa 109 m², die über ein Vollgeschoss + Staffelgeschoss eine potenzielle Wohnfläche von ca. 170 m² ermöglicht.
Das Grundstück wird in Kooperation mit der MetisHaus GmbH angeboten.
Es wird zwar keine Baubindung vorausgesetzt, sollten Sie jedoch daran interessiert