Bei der Verkaufsliegenschaft handelt es sich um ein fertig durchgeplantes Baugrundstück mit Baugenehmigung für ein 3-geschossigen Massivbau als freistehendes 1-Familien-Haus in Dortmund-Süd. Die Wohn-Nutzfläche beträgt Gesamt 245,00 qm
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aufgeteilt auf Erd-, I.OG, Staffel- und Untergeschoss. Die Garage ist mit einer Größe von ca. 22 qm großzügig als Massivkörper eingeplant. Bei Bedarf kann die vorliegende Baugenehmigung und Planung übernommen werden, das Grundstück selbst ist baureif vorbereitet. Es liegen umfassende Planungen vor, die Baugenehmigung ist erteilt!
Angeboten wird Ihnen ein in der Lage außergewöhnlich großes Grundstück, welches durch seine zentrale, verkehrsgünstige und repräsentative Lage besticht. Mit diesen Eigenschaften ist es hervorragend für eine gewerbliche Nutzung geeignet und
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bietet Ihnen ungeahnte Möglichkeiten. Planungen und Genehmigungen für eine BGF von 6.592 m² liegen bereits vor und können gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden. Das Grundstück besteht aus drei zusammenhängenden Flurstücken: Flurstück 284 mit einer Größe von 2.541 m² Flurstück 285 mit einer Größe von 2.041 m² Flurstück 286 mit einer Größe von 743 m². Das Flurstück 286 ist ein Hinterliegergrundstück ohne eigenständige Erschließungsmöglichkeit. Die gesamte Liegenschaft kann als eine wirtschaftliche Einheit oder als getrennte wirtschaftliche Einheiten genutzt werden. Insgesamt hat das Grundstück eine Straßenfrontbreite von ca. 60 Metern. Die Straßenfront ist nach Norden ausgerichtet. Die mittlere Grundstückstiefe beträgt ca. 89 Meter. Baulasten si
Passende Immobilien in der Umgebung von Dortmund-Westfalendamm:
Ein 360°-Rundgang ist möglich, damit Sie sich einen umfassenden Eindruck von der Immobilie verschaffen können. Hier bietet sich eine erstklassige Gelegenheit, in Dortmund Berghofen ein Eckbaugrundstück mit ca. 1.163 m² in einem durchwachsenen
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Wohngebiet in zentraler Lage zu erwerben. Das Grundstück bietet ein flexibles Nutzungskonzept, da kein Bebauungsplan vorhanden ist. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, wobei die Gestaltung und Nutzung nach den benachbarten Gebäuden ausgerichtet werden muss. Auf dem Grundstück steht ein Altbestand, der momentan in zwei Doppelhaushälften unterteilt ist. Jede Hälfte wird separat genutzt, wobei die linke Seite derzeit vermietet ist. Die linke Haushälfte besteht aus einer 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75 m² Wohnfläche. Die Wohnung ist gut geschnitten und bietet ein helles Tageslichtbad mit Badewanne sowie eine separate Küche. Sie wurde renoviert, darunter neue Fenster, eine neue Haustür, Heizkörper, Leitungen und ein moderner Stromkasten. Diese Renov
Das zu verkaufende Grundstück und auch das Nachbargrundstück ist seit über 25 Jahren von der Nordstadt-Automobile angemietet. Die Fläche kann je nach Bau- bzw. Nutzungswunsch sofort freigeräumt werden. WICHTIG: Das Nachbargrundstück steht NICHT
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zum Verkauf und wird auch in Zukunft nicht zum Verkauf angeboten. Über eine Anmietung des Nachbargrundstückes kann separat verhandelt werden. Die Bebauung auf dem Grundstück ist gemäß §34 möglich: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Einschränkungen/Ausschluss: - Ausschluss von Vergnügungsstätten - Ausschluss Prostitution oder Sexkinos - Ausschluss von Gartenbauhäusern - Ausschluss v
Das zu verkaufende Grundstück und auch das Nachbargrundstück ist seit über 25 Jahren von der Nordstadt-Automobile angemietet. Die Fläche kann je nach Bau- bzw. Nutzungswunsch sofort freigeräumt werden. WICHTIG: Das Nachbargrundstück steht NICHT
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zum Verkauf und wird auch in Zukunft nicht zum Verkauf angeboten. Über eine Anmietung des Nachbargrundstückes kann separat verhandelt werden. Die Bebauung auf dem Grundstück ist gemäß §34 möglich: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Einschränkungen/Ausschluss: - Ausschluss von Vergnügungsstätten - Ausschluss Prostitution oder Sexkinos - Ausschluss von Gartenbauhäusern - Ausschluss v