Für Bauträger!
Wir freuen uns, Ihnen dieses 4557 m² große Baugrundstück, anbieten zu dürfen.
Nachstehende Kriterien sind lt. Bebauungsplan gegeben:
Es handelt sich um ein "Allgemeines Wohngebiet" .
Max. zwei Geschosse
Grundflächenzahl
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(GRZ) 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8
Dachneigung 25 - 38 Grad
Offene Bauweise, Einzelhäuser
Ggf. ist auch eine anderweitige Bebauung denkbar.
Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeinde Nersingen
und wir gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen teilweise noch weitere Grundstücke
beinhalten. Die genaue Lage des Grundstücks und der Grundstückszuschnitt ist nach Erhalt des Exposes aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Das Grundstück befindet sich in einer beliebten Lage unweit von Einkaufsmöglichkeiten und Bahnhof. Über die B10 sind die Innenstädte von Neu-Ulm und Ulm gut erreichbar. Sie haben optimalen Anschluss an die Bundesautobahnen A7 und A8.
Zum Verkauf kommt ein schönes und gut geschnittenes BAUGRUNDSTÜCK OHNE BAUZWANG. Hier bietet sich für Sie die seltene Möglichkeit, ein einladendes Eigenheim oder zwei Doppelhaushälften mit großzügigem Garten in gewachsener Umgebung zu
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errichten. Das voll erschlossene Grundstück befindet sich in einem gepflegten Wohngebiet (WA) der 90er Jahre und ist sehr ruhig gelegen (Sackgasse). Es ist sofort verfügbar, so dass sich Ihre Immobilienpläne ohne jeden Zeitdruck perfekt realisieren lassen. GEBOTSABGABE / GEBOTSFRIST / GEBOTSÜBERSICHT: Kaufgebote zum/über dem Mindestpreis von 190.000,00 Euro werden bis zum Ende der Bietfrist (Sonntagabend, 13. April) angenommen und anonym offengelegt. Die Gebotsschritte betragen mindestens 5.000,00 Euro. Die Verkäuferseite hat nach Ablauf der Bietzeit folgende drei Möglichkeiten - das höchste Gebot anzunehmen, es abzulehnen oder weiter zu verhandeln.
Eine einzigartige Chance, Ihre Wohnträume zu verwirklichen:
Dieses rund 3.761 m² große Anwesen bietet Ihnen eine seltene Gelegenheit auf ein Grundstück in schönster Ulmer Südhanglage. Der nördliche Teil der Grundstücksfläche ist derzeit mit
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einer Villa bebaut. In Hinblick auf die Technik und Wirtschaftlichkeit sowie die Ausschöpfung des Baurechts ist das Objekt allerdings nicht als erhaltenswert einzuordnen und gilt somit als Altbestand.
Laut Bebauungsplan der Stadt Ulm verfügt das Anwesen über zwei Baufenster (nördlicher Teil, derzeit teils bebaut), für beide Baufenster ist eine Bebauung mit einem Zweifamilienhaus möglich. In Hinblick auf vergangenen Bautätigkeiten ist außerdem mit Rücksprache der Stadt Ulm eine Abweichung vom Bebauungsplan sowie ein potenzielles drittes Baufenster möglich.