Im Ortsteil Gräpel, auf derzeit als Schafweide genutzten Flächen zwischen „Dannenkamp“ und dem Wirtschaftsweg „Auf den Führen“, soll eine innovative Wohnsiedlung mit Kleinsthäusern, sogenannten „Tiny-Houses“, entstehen. Der Trend zu
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„Tiny-Houses“ hat in den letzten Jahren zugenommen. Dies ist vor allem auf die Knappheit an verfügbaren, bezahlbaren Grundstücken und die steigenden Mieten, insbesondere in Großstädten, zurückzuführen. Tiny-Houses bieten eine kompakte, kostengünstige Wohnlösung, die den Bedürfnissen und Lifestyle vieler Menschen entspricht. Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Tiny-House-Siedlung mit einem zentralen Gemeinschaftshaus. Dieses Haupthaus wird mit allen notwendigen Anschlüssen und Einrichtungen ausgestattet sein, darunter ein Gemeinschaftsraum, ein Kiosk und ein Waschraum. Zusätzlich sind etwa 17 Kleinstwohnhäuser vorgesehen. Die flexible Nutzung macht das Projekt besonders attraktiv und zukunftsorientiert, da es den aktuellen Bedarf an alternative
Die Gemeinde Oldendorf setzt sich zum Ziel, das wirtschaftliche Potenzial der Region zu stärken. Besonders sollen mittelständische und kleine Unternehmen unterstütz werden und ein Umfeld geschaffen werden, das neue Gewerbebetriebe anzieht. Ein
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Fachmarktzentrum an dieser Stelle soll verschiedene Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote bündeln. Für das Gewerbegrundstück sind folgende Nutzungen vorgesehen: Getränkemarkt, Drogeriemarkt, Kiosk/Postshop/Pickup Shops (z.B. Hermes, Schlüsseldienst, Schuster, Reinigung, Tabak, Schreibwaren), Fahrradfachgeschäft, E- Ladestationen, Fashion (z.B. Ernstings Family, Takko, KIK), Gartenfachmarkt/ -baumarkt, Baumarkt, Thomas Phillips o.ä. mit einem kleinen Lebensmittelangebot, Tankstelle/Waschanlage, Café/Bäcker/Backstube, Restaurant/Lieferdienst, Florist, Eisdiele, Handwerkerzentrum (verschiedene Handwerker und Dienstleister unter einem Dach). Großflächiger Einzelhandel ist gemäß dem Bebauungsplan nicht gestattet und wird daher ausgeschlossen. Es
Für dieses Grundstück liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung von 9 Reihenhäusern vor. Die Unterlagen hierzu können Sie gerne anfordern. Die Bebauung erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch. Gem. Bauvorbescheid ist eine 1-5-geschossige
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Bauweise vorgeschrieben. Die Reihenhäuser dürfen eine Wohnfläche von ca. 100-120 m² je Einheit enthalten. Die ehemals bestehenden Gebäude auf dem Grundstück wurden bereits abgerissen. Fazit: Interessantes Grundstück für einen Bauträger bzw. Architekten! Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
Das hier angebotene Grundstück hat eine Breite von ca. 19,7 m und Längen von ca. 33,7 und 47,3 m. Ein Teil des Grundstücks befindet sich im Bereich Bebauungsplan Nr. 8 , ein Großteil allerdings außerhalb dieses B-Plans, daher ist die
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Bebaubarkeit über eine Bauvoranfrage § 34 zu BauGB zu beantragen. Es gab bereits eine positiv beantwortete Bauvoranfrage, hier ist jedoch die 3-Jahres Frist verstrichen, so dass ein Neuantrag erforderlich ist.