OBJEKT Das breite Eck-Grundstück in Süd-West Ausrichtung befindet sich innerhalb des Ortskerns von Euskirchen-Roitzheim, geprägt von aufgelockerter Ein-/Zweifamilienhausbebauung. GRÖSSE 706 m² BEBAUBARKEIT Das Areal liegt nicht innerhalb eines
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rechtsgültigen Bebauungsplans. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Es liegen Möglichkeiten der freistehenden Einfamilienhausbebauung vor welche eine bis zu 2,5 geschossige Bauweise abbilden. Zudem kann es auch mit einer Doppelhaushälfte oder gar einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Das Grundstück ist erschlossen (Strom, Kanal, Wasser sind bereits vorhanden) und mit Abrissbestand (kein Denkmalschutz) bebaut. Zuschnitt- und Bebauungsoptionen sprechen Bauträger oder versierte Privatpersonen an, die einen Neubau realisieren können. Das großzügige Grundstück verfügt über einen vielfältigen Baumbestand inkl. Walnuss, Kirsche, Apfel, Flieder, Mirabelle und Holunder und dank hoher Mauern zu zwei Seiten ist das Grundstück ni
WB Immobilien: Grundstück Euskirchen, erschlossen, Bau von 24 ETW
möglich. Preis Euro 1,2 Mio. Interesse? V. Broscheit, Tel 0173 2350940 und
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In einer bevorzugten und geschützten Wohnlage von Swisttal-Odendorf gibt es eine schmale und tiefe Baulücke in einer gewachsenen Struktur. Das unbebaute Grundstück befindet sich relativ zentral und dennoch in Ortsrandlage von Swisttal-Odendorf.
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Hier wohnt es sich sehr entspannt. Darüber hinaus bietet das 1.361m² große Grundstück reichlich Platz zur persönlichen Entfaltung. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb des bebauten Ortsteils von Odendorf. Somit findet § 34 BauGB Anwendung, bei der sich der Neubau nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise, der Umgebung anpassen muss. Es wäre bei einer offenen Bauweise eine Bruttogrundfläche (ohne Terrassen, Balkone, Flächen im KG) von ca. 230m² realisierbar, wobei auch eine halboffene Bauweise möglich ist. Bei Schaffung von Planungsrecht zur rückwärtigen Bebauung, könnte sich die zu realisierende BGF nochmals maßgeblich erhöhen. Rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bauamt Swistta
In einer bevorzugten und geschützten Wohnlage von SwisttalOdendorf gibt es eine schmale und tiefe Baulücke in einer gewachsenen Struktur. Das unbebaute Grundstück befindet sich relativ zentral und dennoch in Ortsrandlage von SwisttalOdendorf. Hier
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wohnt es sich sehr entspannt. Darüber hinaus bietet das 1.361m² große Grundstück reichlich Platz zur persönlichen Entfaltung. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb des bebauten Ortsteils von Odendorf. Somit findet § 34 BauGB Anwendung, bei der sich der Neubau nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise, der Umgebung anpassen muss. Es wäre bei einer offenen Bauweise eine Bruttogrundfläche (ohne Terrassen, Balkone, Flächen im KG) von ca. 230m² realisierbar, wobei auch eine halboffene Bauweise möglich ist. Bei Schaffung von Planungsrecht zur rückwärtigen Bebauung, könnte sich die zu realisierende BGF nochmals maßgeblich erhöhen. Rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bauamt Swisttal