Highlights: - Planungsstand: Baugenehmigung mit denkmalrechtlicher Erlaubnis zum Umbau in hochwertige Lofts liegt vor - Realisierbare Wohnfläche gem. Planung: 847,5 m² - Durch Denkmal-AfA zur Realisierung erheblicher Steuervorteile geeignet - Lage
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in der Fürther Fußgängerzone - Alternative Nutzungen (gewerblich / Mischnutzung) möglich ____________________ Im Jahr 1888 als zweigeschossiger Ziegelsteinbau mit Pultdach errichtet und 1912 um ein drittes Vollgeschoss erhöht, diente dieses, mit einer schön gegliederten Fassade ausgestattete, altlastenfreie Gebäude bis Mitte der 1970er Jahre der Eigentümerfamilie als Spiegelfabrik und wurde seitdem lediglich nur noch für gelegentliche Fotosessions genutzt. Viele wichtige Bauelemente befinden sich augenscheinlich im Originalzustand und bieten damit eine hervorragende Basis für eine denkmalgerechte Sanierung und Umwandlung in hochwertige Loftwohnungen. Die offenen Grundrisse mit einzelnen, gusseisernen Stützsäulen in der Mittelachse ermöglichen
Die großzügigen, bewaldeten Grundstücke mit 725 Quadratmetern und 771 Quadratmetern grenzen direkt aneinander und umfassen somit eine Gesamtfläche von 1.496 Quadratmetern. Sie liegen an einem Wendehammer in einer ruhigen Seitenstraße. Die
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Vielzahl an Bäumen sorgen nicht nur für eine angenehme Beschattung, sondern tragen auch zu einer harmonischen und friedlichen Atmosphäre bei. Die Grundstücke sind als Bauplatz ausgewiesen und sind teils erschlossen. Als höchstzulässiges Maß der baulichen Nutzung gelten die im Bebauungsplan festgestetzten Werte. Es ist die Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Untergeschoss zulässig. Die Dachneigung des Hauptgebäudes darf 30° ± 5° betragen, bei Garagen 0° bis 15°. Ein Flachdach bei einer Garage darf nicht als Terrasse genutzt werden. Für das Baugebiet wurde eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 und eine maximal zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Demnach dürfen ca. 299 Quadratmeter der Grundstücksfläche überbaut werden und
Das großzügige, bewaldete Grundstück erstreckt sich über eine Fläche von 771 Quadratmetern und befindet sich an einem Wendehammer in einer ruhigen Seitenstraße. Die Vielzahl der Bäume sorgen nicht nur für angenehme Schattenplätze, sondern
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schaffen auch eine harmonische und friedliche Atmosphäre. Das Grundstück ist als Bauplatz ausgewiesen und teilweise erschlossen. Die zulässigen baulichen Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach den im Bebauungsplan festgelegten Vorgaben. Es ist zulässig, ein Gebäude mit einem Vollgeschoss und einem Untergeschoss zu errichten. Die Dachneigung des Hauptgebäudes darf zwischen 30° ± 5° liegen, während für Garagen eine Neigung von 0° bis 15° zulässig ist. Ein Flachdach bei einer Garage darf nicht als Terrasse genutzt werden. Für das Baugebiet gilt eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,4. Dies bedeutet, dass etwa 154 Quadratmeter der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Dies bietet ausreichend Platz für die
Das großzügige, bewaldete Grundstück umfasst eine Fläche von 725 Quadratmetern und liegt an einem Wendehammer in einer ruhigen Seitenstraße. Die Vielzahl an Bäumen sorgen nicht nur für eine angenehme Beschattung, sondern tragen auch zu einer
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harmonischen und friedlichen Atmosphäre bei. Das Grundstück ist als Bauplatz ausgewiesen und ist teils erschlossen. Als höchstzulässiges Maß der baulichen Nutzung gelten die im Bebauungsplan festgestetzten Werte. Es ist die Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Untergeschoss zulässig. Die Dachneigung des Hauptgebäudes darf 30° ± 5° betragen, bei Garagen 0° bis 15°. Ein Flachdach bei einer Garage darf nicht als Terrasse genutzt werden. Für das Baugebiet wurde eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 und eine maximal zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Demnach dürfen 145 Quadratmeter der Grundstücksfläche überbaut werden und bietet ausreichend Platz für die Realisierung Ihres Traumhauses oder einer gemütlichen Ferienimmobili
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Ein schönes Grundstück mit Entwicklungspotenzial.
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