Herzlich Willkommen liebe Unternehmer und Entwickler! Aufgepasst - In Chancen denken ist hier das Motto. Dieses Grundstück bietet zukünftig wunderbare Chancen um diese Liegenschaft zu entwickeln und mit Wohnhäusern zu bebauen. Wir haben die
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Planer, das Netzwerk und die Ideen. Heute können wir Ihnen ein attraktives Grundstück anbieten, welches aktuell gewerblich genutzt wird. Mit Blick auf die unmittelbare Lage und der Umgebungsbebauung, bietet sich auf dieser Fläche / Teilfläche hervorragend Wohnungsbau und / oder der Bau von Einfamilienhäusern an. Es liegen dem Eigentümer bereits anfängliche Pläne zur Bebauung vor. Der den Einfamilienhäusern zugewandte Teil des Grundstückes, kann nach § 34 des BauGB im Sinne einer Baulücke bebaut werden. Hier ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, wie im unmittelbaren Umfeld, zulässig. In einem zweiten, dahinter liegenden Bereich, ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorstellbar. Hierzu wäre ein Planverfahren erforderlich. Der
Für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung: Rufen Sie uns an unter 0365 - 855 236-0 oder besuchen Sie unsere Website www.WEIDENER.immo. Es handelt sich um ein unentwickeltes, nicht bebautes Grundstück. Das Grundstück ist
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teilweise erschlossen. Sämtliche notwendigen Versorgungsanschlüsse, wie Strom, Wasser und Abwasser, befinden sich an der Straße, unmittelbar am Grundstück.
Herzlich Willkommen liebe Unternehmer und Entwickler! Aufgepasst - In Chancen denken ist hier das Motto. Dieses Grundstück bietet zukünftig wunderbare Chancen um diese Liegenschaft zu entwickeln und mit Wohnhäusern zu bebauen. Wir haben die
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Planer, das Netzwerk und die Ideen. Heute können wir Ihnen ein attraktives Grundstück anbieten, welches aktuell gewerblich genutzt wird. Mit Blick auf die unmittelbare Lage und der Umgebungsbebauung, bietet sich auf dieser Fläche / Teilfläche hervorragend Wohnungsbau und / oder der Bau von Einfamilienhäusern an. Es liegen dem Eigentümer bereits anfängliche Pläne zur Bebauung vor. Der den Einfamilienhäusern zugewandte Teil des Grundstückes, kann nach § 34 des BauGB im Sinne einer Baulücke bebaut werden. Hier ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, wie im unmittelbaren Umfeld, zulässig. In einem zweiten, dahinter liegenden Bereich, ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorstellbar. Hierzu wäre ein Planverfahren erforderlich. Der
Das Grundstück ist für Wohnbebauung in offener Bauweise ausgewiesen. Im Be-
bauungsplan ist die Planung mit Baufenstern festgelegt, damit eine bessere Nutz-
ung möglich ist. Die Nachfrage nach Hauseigentum ist in dieser Region sehr groß.
In
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kurzer Entfernung vom Grundstück ist Kanalanschluß möglich, sowie Telefon-,
Strom-, Wasser-, Gasversorgung etc. Geeignet für Projektentwickler, Bauträger,
Bauunternehmen etc. Ein Grundstück mit 11.180 m² kann hinzu erworben werden.