Familienfreundlich und wohnwirtschaftlich geprägte Lage von Huntlosen (Großenkneten) - 10 Minuten Fahrtzeit bis Stadt Oldenburg: Zum Verkauf steht dieses Baugrundstück inkl. Baugenehmigung und Planungsunterlagen für 18 Doppelhaushälften/9
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Doppelhäuser in beliebter Wohngegend von Großenkneten-Huntlosen. Das Objekt wird inkl. Planungsunterlagen und statischer Berechnung veräußert. Grundstücksgröße insgesamt: 7.068 m² 18 Doppelhaushalten mit unterschiedlichen Hausgrößen/-typen: 1. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 2. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 3. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 4. Doppelhaus mit zu 249,06 m² (124,53 m² je Doppelhaushalte) 5. Doppelhaus mit zu 260,18 m² (130,09 m² je Doppelhaushalte) 6. Doppelhaus mit zu 260,18 m² (130,09 m² je Doppelhaushalte) 7. Doppelhaus mit zu 355,78 m² (177,89 m² je Doppelhaushalte) 8. Doppelhaus mit zu 355,78 m² (177,89 m² je Doppelhaushalte) 9. Doppelhaus mit zu 224
Familienfreundlich und wohnwirtschaftlich geprägte Lage von Huntlosen (Großenkneten) - 10 Minuten Fahrtzeit bis Stadt Oldenburg: Zum Verkauf steht dieses Baugrundstück inkl. Baugenehmigung und Planungsunterlagen für 18 Doppelhaushälften/9
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Doppelhäuser in beliebter Wohngegend von Großenkneten-Huntlosen. Das Objekt wird inkl. Planungsunterlagen und statischer Berechnung veräußert. Grundstücksgröße insgesamt: 7.068 m² 18 Doppelhaushalten mit unterschiedlichen Hausgrößen/-typen: 1. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 2. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 3. Doppelhaus mit zu 224,86 m² (112,43 m² je Doppelhaushalte) 4. Doppelhaus mit zu 249,06 m² (124,53 m² je Doppelhaushalte) 5. Doppelhaus mit zu 260,18 m² (130,09 m² je Doppelhaushalte) 6. Doppelhaus mit zu 260,18 m² (130,09 m² je Doppelhaushalte) 7. Doppelhaus mit zu 355,78 m² (177,89 m² je Doppelhaushalte) 8. Doppelhaus mit zu 355,78 m² (177,89 m² je Doppelhaushalte) 9. Doppelhaus mit zu 224
Das Grundstück ist. ca. 734,00 m² groß, liegt im Zentrum von Garrel und ist vielseitig verwendbar. Es wird als Baulücke eingestuft. Die Bebaubarkeit richtete sich nach § 34 Baugesetzbuch. Für das Erdgeschoss ist eine ausschließlich gewerbliche
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Nutzung vorgeschrieben. Die im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast ermöglicht eine Grenzbebauung, allerdings in einer dem Nachbargebäude entsprechenden Weise. Seit Oktober 2020 richtet sich die Bebaubarkeit zusätzlich nach dem Bebauungsplan Nr. 160 "Ortskernverdichtung". Das Grundstück fällt im vorderen Bereich zur Hauptstraße in die "Zone 1" der Ortskernverdichtung: - min. II und max. III geschossige Bauweise (mit Staffelgeschoss) - Gebäudehöhe kleiner/gleich 15,00 m - keine Wohnraumnutzung im Erdgeschoss möglich Das Grundstück fällt im hinteren Bereich in die "Zone 2" der Ortskernverdichtung: - min. II und max. III geschossige Bauweise (mit Staffelgeschoss und Pultdach) - Gebäudehöhe kleiner/gleich 13,00 m Zudem befindet sich das Grundstü