FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Grundstück, durch Kleingartenverein genutzt, Bauten auf dem Grundstück
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sind Scheinbestandteile und gehören nicht zum Grundstück
Unbebautes Grundstück
Das Grundstück wird vom Kleingartenverein genutzt, obwohl es nicht tatsächlich bebaut ist. Die Gebäude auf dem Grundstück sind nur vorgetäuscht und gehören nicht zum Grundstück selbst, sondern sind im Besitz der Nutzer.
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Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 19.700,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 13.790,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in der aktuellen, monatlichen Ausgabe unseres kostengünstigen IMMOBILIENVERSTEIGERUNGS-KATALOGES veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Kataloginfos:
Telefonnummer
Zum Verkauf steht erschlosseses Bauland , die Anschlüsse liegen an, 28.000m2, auf dem Gelände einer ehemaligen (abgerissenen) Kurklinik. Gebaut werden sollte eine Ferienhotel, Baupläne und Anträge vorhanden
Das zum Verkauf stehende Baugrundstück von 2.470 qm liegt am südöstlichen Stadtrand von Ellrich und liegt zwischen einem gepflegten Mehrfamilienhaus und einer ebenso gepflegten Einfamilienhausanlage. Alle Versorgungsleitungen liegen in der Strasse
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an. Das angebotene Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan in einem Gebiet nach §1 Absatz 1 Nr.1 BauNVO (Wohnbaufläche). Im Süden grenzt oben genanntes Grundstück an den Bebauungsplan Nr.12 "Unter dem Hospitale", im Osten an den Bebauungsplan Nr.10 Hospitalstraße / Nordhäuser Weg. Die Bebaubarkeit wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen festgestellt. Die Stadt Ellrich wird in Form einer Stellungnahme nach §36 BauGB und §68 Abs.1 ThürBO am Verfahren beteiligt. Für eine Bauvoranfrage ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen zuständig.