Hier finden sie ein großzügiges Baugrundstück in dem kleinem idyllischen und historischem Ortsteil Gorsleben. Derzeit wird das freie Baugrundstück als öffentliche Freizeitfläche genutzt. Dies hat die Erlaubnis bebaut zu werden mit einem
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Einfamilienhaus EG-1.OG-DG. Mit fast 1000 m² bleiben keine Wünsche offen. Die Beispielfotos (erhalten Sie mit Zusendung des Exposes) zeigen eine angedachte Bebauung von 1995. Der zugehörige komplette Bauplan steht zur Verfügung.
Grundstück mit Erbbaurecht und einem Bruchteilseigentum an einer Photovoltaikanlage
Flurstücke 116/15, 116/4, 117/8, 107/20 und 114/2
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr,
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Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 4.810,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 3.367,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in der aktuellen, monatlichen Ausgabe unseres kostengünstigen IMMOBILIENVERSTEIGERUNGS-KATALOGES veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Kataloginfos:
Telefonnummer 0221-97459790.
FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Grundstück, Erbbaurecht liegt vor, Bruchteilseigentum, mit einer
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Photovoltaikanlage bebaut, inkl. Zubehör von 3.150,-€
Das Baugebiet mit mindestens 13 neuen Wohnbaugrundstücken grenzt an einen gewachsenen Mischstandort mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, sowie der Modellbahnanlage einerseits und Landwirtschaftsflächen andererseits. Am
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Stadtrand gelegen mit direkter Naturanbindung. Die Flächen sind frei von einem Altlastenverdacht. Ausgewiesen werden ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) und ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO).