Das Baugrundstück war mit einer an das Nachbargebäude angebaute Garage bebaut. Diese Garage wurde bereits bis auf einen Restmauerteil, der noch an das Nachbargebäude angrenzt, vom bisherigen Eigentümer sachgemäß abgerissen und entsorgt. Auch
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ein alter Baumbestand auf dem Grund wurde bereits gefällt und ebenfalls entsogt, so das für den Bau der sich an das Nachbargebäude anlehnenden Doppelhaushälfte, nach erfolgter Plaung und Baugenehmigung, ohne größere Vorarbeiten mit den Ausschachtungen begonnen werden könnte. Es kann dort, passend zum Nachbargebäude, ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Vollunterkellerung (aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wäre ein Teilausbau des UG zu Wohnzwecken denkbar) im dirketen seitlichen Anbau an dieses Nachbargebäude geplant werden. Auf der anderen Seite wäre als Grenzbebauung eine Garage, evtl. mit einem Garagentor auch nach hinten zur Befahung des Gartens dankbar. Der hintere Teil des Grundstücks läuft in einem 120 Grad Winkel nach links abzweigend
FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Grundstück
Unbebautes Grundstück (Wiese)
im Außenbereich, angrenzend zum Wohngebiet
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
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0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 80.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 56.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in der aktuellen, monatlichen Ausgabe unseres kostengünstigen IMMOBILIENVERSTEIGERUNGS-KATALOGES veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Kataloginfos:
Telefonnummer 0221-97459790.
Das Baugrundstück war mit einer an das Nachbargebäude angebaute Garage bebaut. Diese Garage wurde bereits bis auf einen Restmauerteil, der noch an das Nachbargebäude angrenzt, vom bisherigen Eigentümer sachgemäß abgerissen und entsorgt. Auch
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ein alter Baumbestand auf dem Grund wurde bereits gefällt und ebenfalls entsogt, so das für den Bau der sich an das Nachbargebäude anlehnenden Doppelhaushälfte, nach erfolgter Plaung und Baugenehmigung, ohne größere Vorarbeiten mit den Ausschachtungen begonnen werden könnte. Es kann dort, passend zum Nachbargebäude, ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Vollunterkellerung (aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wäre ein Teilausbau des UG zu Wohnzwecken denkbar) im dirketen seitlichen Anbau an dieses Nachbargebäude geplant werden. Auf der anderen Seite wäre als Grenzbebauung eine Garage, evtl. mit einem Garagentor auch nach hinten zur Befahung des Gartens dankbar. Der hintere Teil des Grundstücks läuft in einem 120 Grad Winkel nach links abzweigend