Das großzügige Baugrundstück finden Sie in Allersdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Kollnburg. Es hat eine Größe von ca. 1.472 m² und ist nicht erschlossen; etwa ein Drittel der Fläche ist in Hanglage. Die Zuwegung ist durch eine öffentliche
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Straße gesichert. Ein genehmigter Vorbescheid für ein Einfamilienhaus liegt vor; Bauzwang besteht aber nicht.
Passende Immobilien in der Umgebung von Kollnburg:
- zu finden ist dieses Baugrundstück in ruhiger Siedlungslage der Stadt Viechtach / OT Blossersberg - es ist erschlossen und über eine Gemeindestraße zu erreichen - diese Baulücke befindet sich in einer gewachsenen Siedlung - die Ausrichtung des
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Grundstückes ist nach Südwesten und es handelt sich um ein Hanggrundstück - es besteht kein Bauzwang - Nähere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage
Dieses Baugrundstück mit einer Größe von ca. 1.000 m² liegt am Ortsrand von Moosbach, Gemeinde Prackenbach. Das Grundstück ist ziemlich eben. Eine Bebauung ist entsprechend der genehmigten Außenbereichssatzung der Gemeinde Prackenbach möglich.
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Die noch anfallenden Erschließungskosten betragen um EUR 8.000,00, berechnet mit ca. 250 m² Wohn-/Nutzfläche.
Ein Baugrundstück mit ca. 2.120 m² liegt in einer attraktiven Lage am Ortsrand von Gotteszell. Das Grundstück ist voll erschlossen und besteht aus zwei Flurnummern. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Einfamilienhäuser. Ein Bebauungsplan
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liegt für die Flächen nicht vor, was eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ermöglicht. Ein Bauzwang besteht nicht. Ein genehmigter Vorbescheid für 2 Mehrfamilienhäuser a´6 Parteien lieg vor. Ein Grundstück mit vielen Nutzungsmöglichkeiten. Der Grundstückseigentümer bietet Unterstützung bei Ihrem Bauprojekt von der Planung bis zum Einzug an. Sie haben die Möglichkeit, in Eigenleistung zu bauen und somit Ihr handwerkliches Geschick einzubringen, um Kosten zu sparen. WIR BEGLEITEN SIE BIS IN IHR ZUHAUSE! Die Bebauung richtet sich nach der Nachbarschaftsbebauung bzw. gestellten Bauantrag der durch die Behörden (Gemeinderat und Landratsamt Regen) genehmigt werden muss. Zahlungen hinsichtlich Wasser- und Kanalherstellungskosten für einen künftigen Ba