Diese Ackerfläche mit der Größe von 18457 m² liegt in der Gemarkung Zirchow auf der Sonneninsel Usedom, in der Nähe der B110. Die Zuwegung ist durch die Lage an dem angrenzenden Feldweg, der zum Krebsseewald führt, möglich. Die
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durchschnittliche Bodenwertzahl in der Gemarkung beträgt 23. Aktuell wird die Fläche durch einen einheimischen staatlich anerkannten Agrargroßflächendesigner bewirtschaftet. Eine Geldanlage mit Perspektive.
Diese beiden erschlossenen Grundstücke können Sie im Paket erwerben und mit Einzel- oder Doppelhaus bebauen. Das insgesamt 774 m² große Grundstück bietet Ihnen dazu flexible Möglichkeiten. Es ist voll erschlossen durch das im neuen Wohngebiet
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bereits fertig gestellte Straßensystem. Dieses funktioniert als Mischverkehrsfläche verkehrsberuhigt. Eine hochwertige Pflasterung grenzt unmittelbar an die Grundstücksgrenze an. Die technischen Anschlüsse sind vorbereitet. Ein Gasleitung liegt in der Straße. Die Bebaubarkeit ist durch den Bebauungsplan Nr. 19/ Nr. 1- Heringsdorf "Finkenweg" geregelt. Folgende Festsetzungen sind zu beachten: - Zulässigkeit baulicher Anlagen gem. eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) - ausgeschlossen sind Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen -überbaubare Grundstücksfläche (GRZ), max 0,3 -max. 2 Vollgeschosse - max. Firsthöhe 11,5 m über Oberkante Fahrbahnmitte - Einzel- und Doppelhäuser zulässig - Carports, Garagen und Nebenanlagen dürfen nur innerhalb der Baug
Das unbebaute Grundstück wartet auf die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Es ist voll erschlossen durch das im neuen Wohngebiet bereits fertig gestellte Straßensystem. Dieses funktioniert als Mischverkehrsfläche verkehrsberuhigt. Eine
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hochwertige Pflasterung grenzt unmittelbar an die Grundstücksgrenze an. Die technischen Anschlüsse sind vorbereitet. Ein Gasleitung liegt in der Straße. Die Bebaubarkeit ist durch den Bebauungsplan Nr. 19/ Nr. 1- Heringsdorf "Finkenweg" geregelt. Folgende Festsetzungen sind zu beachten: - Zulässigkeit baulicher Anlagen gem. eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) - ausgeschlossen sind Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen -überbaubare Grundstücksfläche (GRZ), max 0,3 -max. 2 Vollgeschosse - max. Firsthöhe 11,5 m über Oberkante Fahrbahnmitte - Einzel- und Doppelhäuser zulässig - Carports, Garagen und Nebenanlagen dürfen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werde, - Mindestgröße des Grundstückes bei Einzelhausbebauung 500 m² - je Wohngebäude max. 2 Woh
Das unbebaute Grundstück wartet auf die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Es ist voll erschlossen durch das im neuen Wohngebiet bereits fertig gestellte Straßensystem. Dieses funktioniert als Mischverkehrsfläche verkehrsberuhigt. Eine
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hochwertige Pflasterung grenzt unmittelbar an die Grundstücksgrenze an. Die technischen Anschlüsse sind vorbereitet. Ein Gasleitung liegt in der Straße. Die Bebaubarkeit ist durch den Bebauungsplan Nr. 19/ Nr. 1- Heringsdorf "Finkenweg" geregelt. Folgende Festsetzungen sind zu beachten: - Zulässigkeit baulicher Anlagen gem. eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) - ausgeschlossen sind Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen -überbaubare Grundstücksfläche (GRZ), max 0,3 -max. 2 Vollgeschosse - max. Firsthöhe 11,5 m über Oberkante Fahrbahnmitte - Einzel- und Doppelhäuser zulässig - Carports, Garagen und Nebenanlagen dürfen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werde, - Mindestgröße des Grundstückes bei Einzelhausbebauung 500 m² - je Wohngebäude max. 2 Woh