Zum Verkauf steht ein unbebautes, ruhig und dennoch verkehrsgünstig gelegenes Baugrundstück im Ortsteil Unterbernbach in Markt Kühbach. Die Nachbarbebauung besteht aus großzügigen und gepflegten Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Dieses Baugrundstück ist früher eine Hofstelle gewesen und fällt unter den §34C, was die Neubebauung betrifft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Architekt der Eigentümer hatte einen Vorbescheid, der auf 4 Doppelhaushälften ausgelegt war,
...
eingereicht. Dieser Vorbescheid wurde nicht bewilligt, mit der Begründung, dass das vierte Grundstück im Außenbereich liegt (siehe Flächennutzungsplan incl. ursprünglicher Planung) Vom Landratsamt kam die Aussage gegenüber dem Architekten, wenn eine Reduzierung auf ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus und der Entfall der vierten Parzelle erfolgt, spricht nichts gegen eine Genehmigung. Auf dem Grundstück steht noch ein kleines altes Bauernhaus mit Stallung und ein Holzstadl, welche beide nicht erhaltenswürdig sind. Der Kaufinteressent muss eigenverantwortlich vor dem Kauf die Frage der genauen Bebaubarkeit des Grundstückes beim zuständigen Bauamt / Baubehörde klären. (Alle Angaben zur Bebaubarkeit ohne Gewähr).
Zum Verkauf steht ein unbebautes, ruhig und dennoch verkehrsgünstig gelegenes Baugrundstück im Ortsteil Unterbernbach in Markt Kühbach.
Die Nachbarbebauung besteht aus großzügigen und gepflegten Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Dieses Baugrundstück ist früher eine Hofstelle gewesen und fällt unter den §34C, was die Neubebauung betrifft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Architekt der Eigentümer hatte einen Vorbescheid, der auf 4 Doppelhaushälften ausgelegt war,
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eingereicht. Dieser Vorbescheid wurde nicht bewilligt, mit der Begründung, dass das vierte Grundstück im Außenbereich liegt (siehe Flächennutzungsplan incl. ursprünglicher Planung) Vom Landratsamt kam die Aussage gegenüber dem Architekten, wenn eine Reduzierung auf ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus und der Entfall der vierten Parzelle erfolgt, spricht nichts gegen eine Genehmigung. Auf dem Grundstück steht noch ein kleines altes Bauernhaus mit Stallung und ein Holzstadl, welche beide nicht erhaltenswürdig sind. Der Kaufinteressent muss eigenverantwortlich vor dem Kauf die Frage der genauen Bebaubarkeit des Grundstückes beim zuständigen Bauamt / Baubehörde klären. (Alle Angaben zur Bebaubarkeit ohne Gewähr).