Das Grundstück besteht aus zwei zusammenliegenden Flurstücken. Das Flurstück angrenzend zur Straße, mit einer Größe von 266 m² gehört zum Innenbereich (§ 34 BauGB), das hintere Flurstück (2059 m²) – zum Außenbereich (§35 BauGB). Laut
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planungsrechtlicher Beurteilung der Stadt Leipzig (von 2015, bestätigt auch 2020), kann ein Teil des hinteren Flurstücks auf der Grundlage von § 34 bebaut werden. Damit wäre eine Fläche von ca. 370 m² bebaubar.
2017 erfolgte schon einmal eine Planung für ein Mehrfamilienhaus, die anscheinend auch umsetzbar ist. Geplant wurde ein Objekt aus Erdgeschoss, 1.- 3. OG und ein Staffelgeschoss - mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 620,00 m².
Zeichnungen für das Mehrfamilienhaus sind vorhanden sowie eine städtebauliche Auskunft.
Möglichkeiten für Stellplätze sind gegeben.
Die restliche Grundstücksfläche von ca. 2000 m², die an eine Gartenanlage grenzt, bietet reichlich Nutzungsmöglichkeiten, z. B. Spielplatz für Kinder, Grill- und Partyplatz, Selbstversorger-Garte
Gemäß Auskunft der Stadt Leipzig bestehen weder Baulasten noch Altlastenverdacht. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung). Mit dem Stadtplanungsamt wurden bereits Gespräche über die Errichtung eines
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Neubaus geführt. Im Ergebnis kann in Blockrandbebauung straßenbegleitend ein Neubau errichtet werden. Nach überschlägiger Berechnung könnte auf 4 Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss und Spitzdach inkl. Balkone eine Nettowohnfläche von max. 888 m² entstehen. Darüber hinaus besteht gegebenenfalls die Möglichkeit das Grundstück über ein noch zu errichtendes Hinterhaus weiter zu verdichten. Hier könnten bis zu 200 m² zusätzliche Nettowohnfläche in Abhängigkeit einer nachbarschaftsrechtlichen Zustimmung erstellt werden. Insgesamt ist somit die Bebauung mit einer Neubaufläche von bis zu 1.088 m² Nettowohnfläche denkbar. Das zum Verkauf stehende Grundstück, in absoluter KIEZ-Lage befindet sich in der Hähnelstraße in Leipzig-Lindenau. Die Hähnelstraße ist eine
Passende Immobilien in der Umgebung von Leipzig-Altlindenau:
Das Grundstück besteht aus zwei zusammenliegenden Flurstücken. Das Flurstück angrenzend zur Straße, mit einer Größe von 266 m² gehört zum Innenbereich (§ 34 BauGB), das hintere Flurstück (2059 m²) - zum Außenbereich (§35 BauGB). Laut
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planungsrechtlicher Beurteilung der Stadt Leipzig (von 2015, bestätigt auch 2020), kann ein Teil des hinteren Flurstücks auf der Grundlage von § 34 bebaut werden. Damit wäre eine Fläche von ca. 370 m² bebaubar. 2017 erfolgte schon einmal eine Planung für ein Mehrfamilienhaus, die anscheinend auch umsetzbar ist. Geplant wurde ein Objekt aus Erdgeschoss, 1.- 3. OG und ein Staffelgeschoss - mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 620,00 m². Zeichnungen für das Mehrfamilienhaus sind vorhanden sowie eine städtebauliche Auskunft. Möglichkeiten für Stellplätze sind gegeben. Die restliche Grundstücksfläche von ca. 2000 m², die an eine Gartenanlage grenzt, bietet reichlich Nutzungsmöglichkeiten, z. B. Spielplatz für Kinder, Grill- und Partyplatz, Selbstversorger-Garten
Gemäß Auskunft der Stadt Leipzig bestehen weder Baulasten noch Altlastenverdacht.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung). Mit dem Stadtplanungsamt wurden bereits Gespräche über die Errichtung eines
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Neubaus geführt. Im Ergebnis kann in Blockrandbebauung straßenbegleitend ein Neubau errichtet werden. Nach überschlägiger Berechnung könnte auf 4 Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss und Spitzdach inkl. Balkone eine Nettowohnfläche von max. 888 m² entstehen. Darüber hinaus besteht gegebenenfalls die Möglichkeit das Grundstück über ein noch zu errichtendes Hinterhaus weiter zu verdichten. Hier könnten bis zu 200 m² zusätzliche Nettowohnfläche in Abhängigkeit einer nachbarschaftsrechtlichen Zustimmung erstellt werden. Insgesamt ist somit die Bebauung mit einer Neubaufläche von bis zu 1.088 m² Nettowohnfläche denkbar.
Das zum Verkauf stehende Grundstück, in absoluter KIEZ-Lage befindet sich in der Hähnelstraße in Leipzig-Lindenau. Die Hähnelstraße ist e
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