Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird.
Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder zwei Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird.
Im Plangebiet ist der Bau von eingeschossigen Einzelhäusern oder Doppelhäusern vorgesehen, deren Maß entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung begrenzt wird. Die im Rahmen der Bauantragsstellung nachzuweisenden Pkw-Stellplätze sind im
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nordöstlichen Bereich des Baugrundstückes, unmittelbar angrenzend zur Straße Im Pfeifersaal, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen herzustellen. Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Im Pfeifersaal, wobei die entsprechende Straßenparzelle in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird. Achtung: Die kalkulieren Kosten für die öffentliche Erschließung einschl. neuer Straßenoberbelag betragen pro Grd. ca. 100.000,--€ . Diese Kosten sind den Grd- KP. hinzu zurechnen. Die Eigentümer haben bereits auf eigene Rechnung die Erschließungs- Maßnahmen beauftragt.
Sie wollen bauen? Hier ist Ihr Grundstück! Diese ebenerdige Baulücke kann nach B-Plan bebaut werden Einfamilienhaus Stadtvilla Bungalow Zweifamilienhaus Doppelhaus möglich Es werden nur Anfragen mit kompletter Adresse beantwortet. Bitte keine
Es handelt sich hier um ein Abrissgrundstück im Ortskern von Himbach, einem Ortsteil von Limeshain. Es ist aktuell mit einem älteren Wohnhaus bebaut, die Abrissgenehmigung ist bereits beantragt. Das aktuelle Haus hat eine ungefähre Wohn- und
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Nutzfläche von etwa 180m² und ist 2,5-stöckig. Daher ist ein Neubau mit gut 180 bis 200m² möglich. Aufgrund der Bebauung im Ortskern ist eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich (Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. ist eine konkrete Bebaubarkeit durch eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt zu klären. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten der Bebauung.