Wir bieten Ihnen hier ein sehr attraktives Grundstück in Lohmar-Heide. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 787 m² und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, dass aufgrund des Zustandes als abrissreif einzustufen ist. Nach den Festlegungen des
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Bebauungsplanes Nr. 41 ist auf dem Grundstück der Neubau von bis zu drei Wohneinheiten möglich. Das Grundstück ist daher bestens geeignet für eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften oder einer Immobilie mit bis zu drei Wohnungen. Darüber hinaus ist festgesetzt worden, dass für jede Wohnung mindestens 2 Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Einige Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung: WB (besondere Wohngebiete) II Geschosse + Satteldach / Staffelgeschoss Grundflächenzahl: 0,35 Geschossflächenzahl: 0,7 offene Bauweise Weitere Festsetzungen entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan Nr. 41. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann verabreden Sie jetzt einen Besichtigungstermin mit uns. Weitere Innenbilder sowie Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie in
Das vollständige Exposé finden Sie auf unserer Webseite: https://www.ksk-immobilien.de/immobilien/baugrundstueck-mit-traumhafter-aussicht-in-lohmar-scheid-114331/ (bitte kopieren Sie den Link in die Adresszeile Ihres Browsers)
Der vordere Teil des ca. 898 m² großen Grundstücks ist mit Wiese versehen und sollte aufgrund der Hanglage im Idealfall mit Keller bebaut werden. Des Weiteren liegt eine positive Bauvoranfrage vor. Das Terrain ist bereits teilweise erschlossen,
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was bedeutet, dass es Zugang zu wichtigen Infrastrukturen wie Straßen und möglicherweise auch Versorgungsleitungen hat. Diese Erschließung ermöglicht einem, das Grundstück auf vielfältige Weise zu nutzen. Insgesamt bietet dieser Grundstücksanteil mit seiner überwältigenden Waldfläche und seiner teilweisen Erschließung eine einzigartige Gelegenheit für Naturliebhaber.
Wir bieten Ihnen hier ein sehr attraktives Grundstück in Lohmar-Heide. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 787 m² und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, dass aufgrund des Zustandes als abrissreif einzustufen ist. Nach den Festlegungen des
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Bebauungsplanes Nr. 41 ist auf dem Grundstück der Neubau von bis zu drei Wohneinheiten möglich. Das Grundstück ist daher bestens geeignet für eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften oder einer Immobilie mit bis zu drei Wohnungen. Darüber hinaus ist festgesetzt worden, dass für jede Wohnung mindestens 2 Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Einige Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung: WB (besondere Wohngebiete) II Geschosse + Satteldach / Staffelgeschoss Grundflächenzahl: 0,35 Geschossflächenzahl: 0,7 offene Bauweise Weitere Festsetzungen entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan Nr. 41. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann verabreden Sie jetzt einen Besichtigungstermin mit uns. Weitere Innenbilder sowie Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie in
Das Grundstück hat Gesamtfläche von 945 m² und befindet sich direkt in Lohmar. Es liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, nach dem hier die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften zulässig sind. Durch eine
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gute Parzellierung könnte man zwei Doppelhaushälften und ein freistehendes Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück bietet nach Abriss der Bestandgebäude Platz für Ihre individuellen Vorstellungen. Das Grundstück ist voll erschlossen und verfügt über eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Lassen Sie sich von der ruhigen Lage und der idyllischen Umgebung überzeugen und verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim auf diesem attraktiven Grundstück in Lohmar. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauprojekts. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieses Grundstücks und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin mit
Bauen Sie Ihr Traumhaus einfach auf diesem ebenen Grundstück in Süd-West-Ausrichtung ! In sicherer, zweiter Reihe können Sie Ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Einen Bebauungsplan gibt es
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nicht. § 34 des Baugesetzbuches regelt hier die Bebaubarkeit. § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, also in Gebieten, die bereits durch eine vorhandene Bebauung geprägt sind, aber für die kein Bebauungsplan existiert. Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst: Einfügen in die Umgebung: Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das bedeutet, dass das geplante Gebäude hinsichtlich Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die vorhandene Struktur passen muss. Erschließung: Das Grundstück muss ausreichend erschlossen sein, das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz anges