Kurzbeschreibung
in zweiter Reihe
Objekt
Wir bieten Ihnen hier ein schönes Grundstück in zweiter Reihe in verkehrsgünstiger Lage an. Das Grundstück verfügt über eine Gesamtgröße von ca. 499 m². Das Grundstück befindet sich in
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Nord-West-Ausrichtung und grenzt direkt an einer Zuwegung zum Kleingartenverein und einem Fußballverein an. Stellen Sie die Bauvoranfrage nach Ihren eigenen Vorstellungen bei der Hansestadt Lübeck. Eine Bebauung ist nach § 34 möglich. Leben Sie Ihren Traum und bauen Sie Ihre eigenen vier Wände auf diesem schönen Grundstück!
Passende Immobilien in der Umgebung von Lübeck-St. Lorenz Nord:
Das Angebot umfasst Grundstück mit Altsubstanz, projektiertes Bauvorhaben und entsprechende Baugenehmigung Das Projekt verbindet das Wohnen in einer lebendigen Universitätsstadt mit dem Luxus der Ostsee in der direkten Nähe. Dieser besondere,
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maritime Flair der "Stadt der sieben Türme" und seine über hunderte von Jahren gewachsene Struktur, ist allgegenwärtig. Das Projekt verbindet dies alles mit modernem Wohnen und eine optimale Versorgung in beliebter Lage. Hier können 39 Eigentumswohnungen entstehen, die Familien mit Kindern, Paare und Singles gleichermaßen ansprechen.. Die Entfernung zum historischen Stadtkern beträgt nur ca. 1 km.
Dieses großzügige Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 1460 m² bietet zahlreiche Möglichkeiten für Ihre Bauvorhaben. Bitte beachten Sie, dass das noch bestehende Gebäude auf dem Grundstück von den aktuellen Eigentümern abgerissen wird,
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sodass Sie die Fläche vollständig nach Ihren eigenen Vorstellungen nutzen können. Ein besonders attraktives Merkmal dieses Grundstücks ist die Möglichkeit, das Grundstück zu teilen. Eine Aufteilung in zwei gleich große Grundstücke von jeweils ca. 730 m² ist problemlos möglich. Für die Aufteilung ist jedoch erforderlich, dass das Grundstück professionell vermessen wird, um die genaue Größe und Lage der neuen Parzellen festzulegen. Nach der Vermessung können die beiden Teilflächen entsprechend veräußert oder bebaut werden. Für beide Teilflächen ist eine Bebauung gemäß §34 Baugesetzbuch (BauGB) möglich, was bedeutet, dass die neuen Gebäude sich in die bestehende Umgebung einfügen müssen und die ortsüblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dies erö
Das hier angebotene 1.713 m² große Baugrundstück besteht zur Zeit aus mehreren Flurstücken, die zu einem Gesamtgrundstück "verschmolzen" werden sollen, es sei denn das Grundstück wird nur mit einem Gebäude bebaut. Aufgrund vorab eingeholter
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baurechtlicher Erkundigungen / Beplanungsvarianten eröffnet sich (gem. § 34 BauGB, da kein rechtskräftiger B-Plan vorhanden), folgende Grundstücksaufteilung / Wohneinheiten: Vier Grundstücksteile á ca. 425 m² zur Bebauung mit je einer Doppelhaushälfte (= vier Wohneinheiten) Preisvorstellung: Grundstück 1(vordere Lage): ca. 428 m² = 97.250,00 EUR Grundstück 2 (Mittellage 1): ca. 425 m² = 106.350,00 EUR Grundstück 3 (Mittellage 2): ca. 425 m² = 119.200,00 EUR Grundstück 4 (hintere Lage): ca. 425 m² = 114.000,00 EUR Das Gesamtgrundstück liegt in leichter Hanglage, wobei die Breitseite mit knapp 60 Metern ideal nach Südwesten ausgerichtet ist und an eine Anlieger-Sackgasse angrenzt. Ein Teilbereich des Grundstücks ist noch mit einer zum Abriss bestimmte
Das hier angebotene 1.713 m² große Baugrundstück besteht zur Zeit aus mehreren Flurstücken, die zunächst "verschmolzen" und sodann in etwa zwei gleich große Grundstücke à ca. 850 m² real aufgeteilt werden soll. So erhält jeder
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Grundstückserwerber ein real geteiltes Grundstück (Flurstück) und ein eigenes Grundbuchblatt und die sonst oft übliche Aufteilung des Gesamtgrundstücks nach W.E.G. kann entfallen. Preisvorstellung: Grundstück 1(vordere Lage): ca. 853 m² = 203.600,00 EUR Grundstück 2 (hintere Lage): ca. 850 m² = 233.200,00 EUR Das Gesamtgrundstück liegt in leichter Hanglage, wobei die Breitseite mit knapp 60 Metern ideal nach Südwesten ausgerichtet ist und an eine Anlieger-Sackgasse angrenzt. Ein Teilbereich des Grundstücks ist noch mit einer zum Abriss bestimmten Altbausubstanz bebaut. Die umliegende Bebauung besteht ausschließlich aus gepflegten Einfamilien- und Doppelhäusern älterer und auch jüngerer Baujahre (keine Reihenhäuser, kein Geschosswohnungsbau).