Dieses Grundstück befindet sich in ruhiger Lage von Bürgerfelde, nahe dem großen Bürgerbusch, und die Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 580 m².
Um dieses Grundstück bebauen zu können, ist hier der nächste Schritt Ihrerseits eine
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Bauvoranfrage zu stellen, da sich diese Fläche nicht in einem Bebauungsplangebiet befindet.
Das Grundstück darf nur mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.
Bisher sind Strom-, Gas-, Wasser-, und Abwasserleitungen auf der Auffahrt.
Auf dem Baugrundstück befindet sich derzeit ein Überwegungsrecht eines umliegenden Grundstücks und ein Doppelcarport, welches im Preis inbegriffen ist.
Diese Lage besticht durch ihre ruhige und dennoch gute Anbindung und eignet sich ideal für Singles, Paare oder Familien.
Dieses Grundstück verkaufen wir mit Planung- und Baubindung.
Bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten und Bebauungsvorschriften setzten Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung. Wir informieren Sie gerne persönlich!
Baugrundstück zur Größe von 600 m² für eine 2-geschossige Wohnbebauung.
Das Grundstück ist mit einem kleinen Zweifamilienhaus (126 m² Wohnfläche) nebst Garage (Baujahr 1963) bebaut.
Die etwaigen Abbruchkosten gehen zulasten des Käufers.
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Das Grundstück ist vollständig erschlossen.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 18,2 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 33,0 Meter
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um ein ca. 414 m² großes Baugrundstück in attraktiver und begehrter Lage von Oldenburg mit direkter Nähe zum großen Bürgerbusch , dass sich für Bauträger, Investoren oder auch private
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Bauherren eignet.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans der Stadt Oldenburg.
Bebauungsplan Nr. 411 der Stadt Oldenburg. Die Festsetzungen lauten wie folgt:
- Allgemeines Wohngebiet
- zulässige Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
- zulässige Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
- Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß: II
Hinweis:
Eine konkrete Bebauung ist ggf. mit dem Bauamt abzustimmen.
Aktuell ist das Grundstück noch mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1961) inkl. Nebengebäude bebaut. Die Abbruchkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Gerne stellen wir auch Kontakte zu Finanzierungsspezialisten her, die individuelle Möglichkeiten für Ihre Baufinanzierung ausarbeiten.
Haben wir Ihr Interesse