Großes Grundstück mit einer Größe von 1600m2
Vorgaben B-Plan (von 1973; es gilt die BauNVO 1968/1977); MI
2 Vollgeschosse
Offene Bauweise
GRZ 0,4/ GFZ 0,8
Dieses Grundstück bietet verschiedene Möglichkeiten.
2x Doppelhaus und 1x
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Einfamilienhaus oder 2x Mehrfamilienhaus
Eine konkrete Bebaubarkeit ist mit der Stadt abzuklären
Passende Immobilien in der Umgebung von Oldenburg-Tweelbäke:
In einem ruhigen, gewachsenen Wohnumfeld im beliebten Oldenburger Stadtteil befindet sich dieses attraktive Baugrundstück, das sich ideal für ein Einfamilienhaus oder ein individuelles Bauprojekt eignet. Das Gesamtgrundstück umfasst ca. 987?m²,
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wobei der zum Verkauf stehende hintere Grundstücksteil eine Fläche von ca. 465?m² umfasst. Die Zuwegung zum angebotenen Bauplatz erfolgt über das vordere Grundstück. Ein entsprechendes Wegerecht wird zugunsten des Käufers grundbuchlich gesichert, sodass eine rechtlich einwandfreie Erschließung gewährleistet ist. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 500 der Stadt Oldenburg, der für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Vollgeschoss vorsieht. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, ebenso wie die Geschossflächenzahl (GFZ). Dies erlaubt eine großzügige und gleichzeitig maßvolle Bebauung, die sich harmonisch in die bestehende Nachbarschaft einfügt. Eine Besonderheit bietet die Möglichkeit, im Einzelfall e
Das Eckgrundstück zur Gesamtgröße von 1.133 m² ist aktuell mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus (ca. 97 m² Wohnfläche) aus den 1950er Jahren (Abrissobjekt) nebst Doppelcarport und Gartenhütte bebaut. Bei Verlegung der Zufahrt an die
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Grundstücksgrenze könnte nach dem Vorbild der Nachbargrundstücke eine Grundstücksteilung mit entsprechender Neubebauung gem. geltendem Bebauungsplan erfolgen. Bei einer hälftigen Teilung ergäben sich Grundstücksgrößen von jeweils 566,50 m², eine zulässige Grundfläche von jeweils 113,30 m² (GRZ: 0,2) und eine zulässige Geschossfläche von jeweils 169,95 m² (GFZ: 0,3) bei eingeschossiger Bauweise (Abweichungen im Ausnahmefall bei Einhaltung der Geschossflächenzahl gem. Satzungstext möglich). Der geltende Bebauungsplan Nr. 457 nebst Satzungstext kann online unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.oldenburg.de/index.php?id=16410
Hier kann kurzfristig mit Ihrem Neubau begonnen werden. Dieses Grundstück befindet sich am Luchsweg, der vom Sandweg abzweigt. Die Grundstücke sind erschlossen, Dichteprüfung, Beschaffenheit Baugrund, alle Nachweise liegen vor. Aufwendige
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Erdarbeiten wurden bereits durchgeführt, der Baugrund ist vorbereitet. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne weiterführende Unterlagen wie z.B. den Bebauungsplan zu.
Das hier exklusiv angebotene, voll erschlossene Baugrundstück liegt in zentraler Lage von Oldenburg-Osternburg. Die Innenstadt von Oldenburg ist nur 1,5 km entfernt.
Das ruhig gelegene Grundstück mit rechteckigem Zuschnitt verfügt über eine
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Gesamtgröße von 1.069 m². Das Grundstück hat eine mittlere Grundstücksbreite von ca. 26,00 Meter und eine mittlere Grundstückstiefe ca. 40,00 Meter.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Denkbar ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus, zwei Doppelhäusern oder zwei Einfamilienhäusern.
Das Grundstück ist mit einem abbruchreifen Zweifamilienhaus bebaut.