Sehr schönes Grundstück in optimaler Lage nahe der Bahnhofstraße Planegg. Wunderschönes Baugrundstück im idealen Wohnviertel von Planegg, sehr ruhig! Auf dem Grundstück befindet sich ein geräumter Altbestand aus dem Jahre 1964. Er wurde bisher
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nicht renoviert und müsste vom Käufer entfernt werden. Das Grundstück kann mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden. GFZ 035, GRZ 020. Das Grundstück bildet ein Quadrat mit ca. 27,6 m Breite und ca. 28,5 m Länge.
Inmitten eines gewachsenen Wohnviertels mit Villenbebauung präsentiert sich dieses 1.668m² große und ruhig gelegene Grundstück mit optimaler Ausrichtung in familienfreundlicher Lage. Derzeit ist das Grundstück mit einem charmanten Gebäude mit
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Außenpool aus den 50er Jahren bebaut. Das Haus ist nicht mehr beheizt und aufgrund von Zustand und Größe nicht als erhaltenswert zu beurteilen. Zudem kann hier ein weitaus höheres Baurecht realisiert werden. Nach den Vorgaben des Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Planegg wurden von einem Münchner Architektenbüro Varianten einer möglichen Bebauung dieses Grundstückes erstellt. So ist neben der Bebauung mit einer großzügigen Villa auch eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern oder einem Einfamilien und einem Doppelhaus realisierbar. Nach Maßgabe des Bebauungsplanes sind je Gebäude maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Gebäude dürfen über 2 Vollgeschosse zzgl. Dachgeschoss (nicht Vollgeschoss) verfügen. Die Mindestgrundstücksgröße für ein Einzelhaus
Die Bestandsimmobilie weist eine gute und solide Bausubstanz auf. Hier kann durch ein komplettes entkernen der Immobilie, der Bestand auch erhalten bleiben. Auf das Erdgeschoss könnte ein weiteres Geschoss errichtet werden. Für weitere
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Informationen hierzu, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Es handelt sich um ein Grundstück mit einer Größe von 1.001 m². Auf dem Grundstück ist ein nicht mehr bewohnbares Einfamilienhaus mit Garage vorhanden, welches letztlich für einen Neubau weichen muss. Wie der Nachbarbebauung zu entnehmen ist,
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ist das Grundstück sehr gut uns stilvoll bebaubar. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 vom 20.12.1990, zuletzt geändert am 30.09.1996. Zulässig sind Einzelhäuser mit zwei Vollgeschossen. Die Mindestgrundstücksgrößen liegen für EFH bei 800 m² und für DHH bei 600 m². Die GRZ liegt für Grundstücke bis 1.000 m² bei 0,22 und für Grundstücke über 1.000 m² bei 0,21; die GRZ bei 0,30 bzw. 0,29. Bei Wohnungen bis 120 m² Wfl. sind 1,5 Stellplätze nachzuweisen, über 120 m² Wfl. 2,5 Stellplätze; es ist auf ganze Zahlen aufzurunden. Baugrenzen sind einzuhalten. WGFZ Richtwert 0,30 WGFZ tatsächlich 0,30
Inmitten eines gewachsenen Wohnviertels mit Villenbebauung präsentiert sich dieses 1.668m² große und ruhig gelegene Grundstück mit optimaler Ausrichtung in familienfreundlicher Lage.
Derzeit ist das Grundstück mit einem charmanten Gebäude mit
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Außenpool aus den 50er Jahren bebaut. Das Haus ist nicht mehr beheizt und aufgrund von Zustand und Größe nicht als erhaltenswert zu beurteilen. Zudem kann hier ein weitaus höheres Baurecht realisiert werden.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Planegg wurden von einem Münchner Architektenbüro Varianten einer möglichen Bebauung dieses Grundstückes erstellt. So ist neben der Bebauung mit einer großzügigen Villa auch eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern oder einem Einfamilien und einem Doppelhaus realisierbar.
Nach Maßgabe des Bebauungsplanes sind je Gebäude maximal 2 Wohneinheiten zulässig.
Die Gebäude dürfen über 2 Vollgeschosse zzgl. Dachgeschoss (nicht Vollgeschoss) verfügen.
Die Mindestgrundstücksgröße für ein Einzel