VON POLL COMMERCIAL präsentiert Ihnen dieses vielversprechende Baugrundstück in Pulheim, welches auf 734 m² ideale Voraussetzungen für eine moderne und zukunftsorientierte Bebauung bietet. Besonders für Investoren und Bauträger eröffnet sich
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hier eine ausgezeichnete Gelegenheit, ein durchdachtes Bauprojekt in einer attraktiven Umgebung zu realisieren. Das Grundstück liegt in einem planungsrechtlich gesicherten Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, was vielfältige Nutzungsmöglichkeiten erlaubt - von reinen Wohngebäuden über gewerbliche Nutzung bis hin zu einer kombinierten Wohn- und Gewerbebebauung. Der aktuelle Bebauungsplan sieht als Zielvorstellung eine zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vor. Zudem besteht gemäß § 19 Abs. 4 Satz 4 BauNVO die Möglichkeit, eine Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine effiziente Flächennutzung gewährleistet wird. Die offene Bauweise ist für den gesamten Plangeltungsbereich gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BauNVO festgesetzt. Das bedeutet, dass die Bau
Hier bieten wir Ihnen eine seltene Gelegenheit in zentraler Lage von Pulheim: ein stark sanierungsbedürftiges, frei stehendes Einfamilienhaus mit dem ursprünglichen Baujahr von 1958 und vielfältigen Möglichkeiten. Ob umfassende Sanierung oder
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Abriss und Neubau - Ihnen sind keine Grenzen gesetzt. Das großzügige Grundstück mit 560 m² bietet ausreichend Platz für Ihre Ideen. Der eingewachsene Garten mit altem Baumbestand sorgt für Privatsphäre und eine grüne Oase in der Stadt. Das Haus ist voll unterkellert und erschlossen. Da kein Bebauungsplan existiert, können Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche bei einer möglichen Neubebauung frei umsetzen, wobei eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden empfohlen wird. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie Ihr Traumhaus nach Ihren Vorstellungen in einer der begehrtesten Lagen von Pulheim. Ob als Projekt für Investoren oder als neues Zuhause für Ihre Familie - dieses Grundstück bietet unzählige Möglichkeiten. Vereinbaren Sie noch heute einen Bes
Liebe Interessentin, lieber Interessent, wir freuen uns über Ihren Besuch und Ihr Interesse an dieser Immobilie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Besichtigungstermine stimmen wir telefonisch ab und werden
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selbstverständlich ausschließlich als Einzeltermine durchgeführt. Herzliche Grüße Ihr Team von Rudkowski&Hag #Lieblingsmakler #Lieblingsmakler #Lieblingsmakler #Lieblingsmakler #Lieblingsmakler #Lieblingsmakler Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen im persönlichen Gespräch. Hierbei händigen wir Ihnen auch gerne die bereits vorliegenden Baupläne aus und besprechen die Einzelheiten des Grundstückes. Dieses genehmigte Grundstück wird inkl. Baugenehmigung verkauft. Ein Baustart könnte, wenn gewünscht zeitnah erfolgen, die Genehmigungen liegen bereits vor. Das Projekt/Genehmigung beinhaltet eine ca. Nettowohnfläche von 1.298 m² Wohnfläche und 12 Stellplätze in der Tiefgarage. Die Wohnfläche verteilt sich auf 12 Wohnungen. Das Beste in Kürze: -
Dieses erschlossene Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Geyen, einem attraktiven Stadtteil von Pulheim. Auf dem ca. 250 m² großen Grundstück kann laut Bebauungsplan ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen, Breite 8,25 m mal 12 m ( GRZ
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0,4 ) und einer Firsthöhe von max. 9,50 m errichtet werden. Zusätzlich kann natürlich eine Garage am Haus angebaut werden. Erdarbeiten, Vermessung und ein Bodengutachten sind durchgeführt worden. Schauen Sie sich das Grundstück gerne vor Ort an und fordern Sie weitere Unterlagen bei uns an.
Das hier angebotene Baugrundstück in attraktiver Lage von Köln-Fühlingen bietet eine hervorragende Gelegenheit für Projektentwickler und Investoren. Das Grundstück liegt in einer gut angebundenen, dennoch ruhigen Wohngegend und ist aktuell mit
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einem alten Wohnhaus bebaut, das jedoch abrissreif ist. Gemäß dem gültigen Bebauungsplan ist auf diesem Grundstück die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer geschätzten Wohnfläche von ca. 1.600 m² möglich. Laut Bebauungsplan beträgt die Grundflächenzahl 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8. Die genauen Bau- und Nutzungsmöglichkeiten sind mit den zuständigen Baubehörden abzuklären. Die genannten Angaben basieren auf Schätzungen und stellen keine verbindliche Aussage dar.