Die angebotene Liegenschaft liegt eingebettet in einer ruhigen Sackgasse im südlichen Teil der Karpfenstadt Reinfeld und bietet auf ca. 751qm ausreichend Platz für eine Bebauung. Die Fläche ist derzeit als Gartenfläche genutzt und weist eine
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ebene Topographie auf. Im vorderen Bereich befindet sich ein Einfamilienhaus, welches mit einer nach erfolgter Parzellierung verbleibenden Grundstücksgröße von ca. 650qm separat verkauft wird. Es besteht auch die Möglichkeit das Einfamilienhaus mit dem Gesamtgrundstück zu erwerben, um bspw. Generationenwohnen umzusetzen. Ein positiver Bauvorbescheid liegt vor. Genehmigt ist ein Wohnhaus mit maximal 2 Wohneinheiten auf einer Grundfläche von 12 x 11m mit einem Vollgeschoss. Selbstverständlich kann auch ein Einfamilienhaus/ kleiner Bungalow mit den gleichen Abmessungen beantragt werden. Für die etwaige rückwärtige Erschließung wäre der Abbruch der auf Grenze befindlichen Garage sowie des daran angeschlossenen Gartenhauses notwendig, um so eine weitere
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nr. 27 A. Die maximal überbaubare Grundfläche beträgt ca. 96,2 m². Bei der Ermittlung dieser Fläche werden Nebenanlagen, Stellplätze und ihre
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Zufahrten nicht angerechnet, wohl aber Dachüberstände und Terrassen. Das Wohngebäude darf nur ein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung aufweisen - in anderen Geschossen können jedoch ebenfalls Aufenthaltsräume eingeplant werden. Die Grundflächen des Erdgeschosses und die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen zusammen dürfen jedoch zusammen eine Summe von ca. 144,30 m² nicht überschreiten. Dabei sind auch die zu den Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen gehörenden Treppenräume und die Umfassungswände mit einzurechnen. Eine bestimmte Dachform ist nicht vorgegeben. B-Plan 27 A, Rechtssicherheit ist durch den Käufer einzuholen, keine Gewähr durch Dreyer Immobilien.
Passende Immobilien in der Umgebung von Reinfeld (Holstein):
Das hier angebotene Grundstück mit einer Norddwestausrichtung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet in Feldrandlage von Meddewade und erstreckt sich über eine Größe von ca. 1.516 m². Der vorhandene Altbestand, ein Einfamilienhaus aus den
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70ern mit zwei Geschossen und einem Vollkeller, ist als Abriss einzuordnen. Nach unseren Kenntnissen liegt für dieses Grundstück kein Bebauungsplan vor, daher ist von einer Bebauung nach § 34 BauGB auszugehen. Das Grundstück ist voll erschlossen. Ein genehmigter Bauantrag für ein Einfamilienhaus sowie dazugehörige Baupläne liegen vor und sind im Preis enthalten. Bitte betreten Sie das Grundstück nicht ohne vorherige Absprache mit uns. Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin.
Angeboten wird ein Grundstück im Zentrum von Zarpen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.589 m² (B 53m x T 30m) mit Altbestand. Eine Teilung des Grundstücks ist möglich. Ein paar Details zur Bebaubarkeit: §34 BauGB Nachbarschaftsbebauung nur
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EFH, DH, offene Bauweise! 1 + Staffel GRZ 0,2 2 Stellplätze je WE! Keine Reihenhäuser! Bei der Planung mit Bauvoranfrage und Projektierung von Neubau stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Das hier angebotene 1.713 m² große Baugrundstück besteht zur Zeit aus mehreren Flurstücken, die zunächst "verschmolzen" und sodann in etwa zwei gleich große Grundstücke à ca. 850 m² real aufgeteilt werden soll. So erhält jeder
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Grundstückserwerber ein real geteiltes Grundstück (Flurstück) und ein eigenes Grundbuchblatt und die sonst oft übliche Aufteilung des Gesamtgrundstücks nach W.E.G. kann entfallen.
Preisvorstellung:
Grundstück 1(vordere Lage): ca. 853 m² = 203.600,00 EUR
Grundstück 2 (hintere Lage): ca. 850 m² = 233.200,00 EUR
Das Gesamtgrundstück liegt in leichter Hanglage, wobei die Breitseite mit knapp 60 Metern ideal nach Südwesten ausgerichtet ist und an eine Anlieger-Sackgasse angrenzt. Ein Teilbereich des Grundstücks ist noch mit einer zum Abriss bestimmten Altbausubstanz bebaut. Die umliegende Bebauung besteht ausschließlich aus gepflegten Einfamilien- und Doppelhäusern älterer und auch jüngerer Baujahre (keine Reihenhäuser, kein Geschosswohnungsbau).