Hier können Sie ein ca. 454 m² großes Grundstück in ruhiger Lage erwerben, es eignet sich für ein kleines Einfamilienhaus mit einem eigenen Garten. Diese Baulücke befindet sich im Osterwald in ruhiger Wohnlage. Das Grundstück ist lt. der mir
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vorliegenden Unterlagen frei nach §34 BauGB zu bebauen (Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist).
Ein voll erschlossenes Grundstück ist in Salzhemmendorf noch frei. Gebaut werden kann ein Einfamilienhaus. Ohne Verzögerung kann mit der Planung des Eigenheims begonnen werden. Ein Bebauungsplan liegt vor. Das Grundstück hat eine leichte Hanglage
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und liegt am Ende einer Stichstraße. Von dem Grundstück aus haben Sie einen schönen Blick auf den Ith, es ist ein bis 439 m ü. NHN hoher Mittelgebirgszug in den niedersächsischen Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden.
Zum Verkauf steht hier ein schönes Wohnbaugrundstück mit einer Größe von 1.1186m² in ruhiger Wohnlage in Wallensen. Das Grundstück kann mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaus bebaut werden. Es gibt hier keinen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit
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richtet sich gemäß §34 BauBG. Gern vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Auf dem voll erschlossenen Grundstück im Herzen von Salzhemmendorf, kann auch ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Ohne Verzögerung kann mit der Planung des Eigenheims begonnen werden, denn ein Bebauungsplan liegt bereits vor.
Lieber bauen statt kaufen? Angeboten wird ein ca. 704m² großes Eigentumsgrundstück im wunderschönen, verträumten Salzhemmendorf/Lauenstein. Es erwartet Sie erschlossenes Bauland in Hanglage, mit einem unglaublichen Weitblick über ganz
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Lauenstein.
Das Grundstück liegt in Hanglage, Anschlüsse für das Grundstück liegen direkt an der Straße an, weshalb es hier als teilerschlossen angegeben ist.
Aktuell liegt kein Bebauungsplan vor, eine Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung) ist allerdings möglich - gewünschte Bauvorhaben müssten entsprechend vorher mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt werden.
Das Grundstück muss noch geteilt werden, ein entsprechendes Vorgehen wird natürlich vollständig mit betreut.
Eine Zufahrt zum Grundstück ist direkt über die anliegende Straße gegeben.
Die Nachbarschaft ist sehr freundlich und nett - wohlfühlen ist vorprogrammiert.
Das Grundstück kann zu sofort übernommen werden und freut sich auf seine/n neue/n Besitzer!
Wer seinen Traum vom Eigenheim auf