Der Eigentümer möchte einen Teil seines Grundstückes verkaufen. Die Größe des Grundstückes ist variabel. Es liegt ein Bauvorbeschei gemäß §75 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vor.
FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Ackerland, Ackerland, Grünland und Nadelwald, zum Zeitpunkt der
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Wertermittlung waren die Ackerland- und Grünlandflurstücke verpachtet