- Baugrundstück mit Altbestand - Altbestand mit 2 Wohneinheiten und jeweils 2 Zimmer zzgl. Bad und Küche, aber sehr gut zu einem Einfamilienhaus umzugestalten - keine Unterkellerung - 2 Gartenhäuschen - 1 Gewächshaus
Passende Immobilien in der Umgebung von Türkenfeld:
Der Bauplatz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder ein kleines Doppelhaus ( E + DG) hat eine Größe von ca. 1461 m² und liegt ca. 1 km vom S-Bahnhof "Grafrath" (S4) entfernt. Das Haus darf eine Grundfläche von 200 m² und eine Geschossfläche
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von 260 m² haben. Die Gemeinde genehmigt bis zu 10 % Überschreitung der Geschossfläche. Das Baufenster liegt im oberen Bereich des Grundstückes und hat eine Breite von 18 m und eine Länge von ebenfalls 18 m. Die traufseitige Wandhöhe darf maximal 4,5 m betragen. Das Dach ist als Satteldach auszubilden. Dachflächenfenster und Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Dachgauben sind bei Dachneigungen über 35 Grad möglich. Pro Wohneinheit sind mindestens ein Garagenstellplatz und ein weiterer Stellplatz zu errichten. Garagen sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen im Bebauungsplan zulässig. Weitergehende Festsetzungen entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
Der Bauplatz für die Doppelhaushälfte (E + DG) hat eine Größe von ca. 674 m² und wird aus einem großen Grundstück mit ca. 1.461 m² auf Kosten der Eigentümerin rausgemessen. Er liegt ca. 1 km vom S-Bahnhof Grafrath (S4) entfernt. Das Haus
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darf eine Grundfläche von ca. 100 m² und eine Geschossfläche von ca. 130 m² haben. Die Gemeinde genehmigt bis zu 10 % Überschreitung der Geschossfläche. Das Baufenster liegt im oberen Bereich des Grundstückes und hat eine Breite von ca. 9 m und eine Länge von ca. 18 m. Die traufseitige Wandhöhe darf maximal 4,5 m betragen. Das Dach ist als Satteldach auszubilden. Dachflächenfenster und Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Dachgauben sind bei Dachneigungen über 35 Grad möglich. Pro Wohneinheit sind mindestens ein Garagenstellplatz und ein weiterer Stellplatz zu errichten. Garagen sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen im Bebauungsplan zulässig. Weitergehende Festsetzungen entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gern
Der Bauplatz für die Doppelhaushälfte ( E + DG) hat eine Größe von ca. 787 m² und wird aus einem großen Grundstück mit ca. 1461 m² auf Kosten der Eigentümerin rausgemessen. Er liegt ca. 1 km vom S-Bahnhof "Grafrath" (S4) entfernt. Das Haus
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darf eine Grundfläche von 100 m² und eine Geschossfläche von 130 m² haben. Die Gemeinde genehmigt bis zu 10 % Überschreitung der Geschossfläche. Das Baufenster liegt im oberen Bereich des Grundstückes und hat eine Breite von 9 m und eine Länge von 18 m. Die traufseitige Wandhöhe darf maximal 4,5 m betragen. Das Dach ist als Satteldach auszubilden. Dachflächenfenster und Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Dachgauben sind bei Dachneigungen über 35 Grad möglich. Pro Wohneinheit sind mindestens ein Garagenstellplatz und ein weiterer Stellplatz zu errichten. Garagen sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen im Bebauungsplan zulässig. Weitergehende Festsetzungen entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
Wunderschön gelegenes Süd-West Grundstück in sehr schöner Lage in Eching am Ammersee inmitten einer renommierten Villengegend. Unverbaubarer Blick Richtung Süden. Eingewachsener, traumhafter Garten. Abrissreifer Altbestand (Absenkung Boden im
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Eingangsbereich). Im Moment steht ein großer Baukörper mit nur EG und Keller, sowie kleinem Speicher und Galerie auf dem Grundstück. Es gibt eine Architektenplanung, die wir Ihnen gerne zusenden können. Lassen Sie sich bei einer Besichtigung vom Charme des Grundstückes und der Umgebung in Gedanken inspirieren und die Natur genießen.