Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit 779 m² Gesamtfläche im Viersener Stadtteil Bockert. Es ist derzeit noch mit einem bereits entkernten Wohnhaus und Garagen bebaut, die im nächsten Schritt abgerissen werden können. Im Rahmen des
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Bestandsgebäudes wurde das Grundstück bereits erschlossen. Für Baumaßnahmen in diesem Straßenzug gibt es keinen Bebauungsplan. Es gelten die Bestimmungen des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss sich ein Neubau in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Nachbarbebauung gibt derzeit eine 2,5-geschossige Bauweise direkt ab der Straßenseite des Grundstückes vor. Im hinteren Bereich sind eingeschossige Anbauten denkbar. Es sind Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden zu berücksichtigen. Einen ersten Überblick über den Schnitt des Grundstücks erhalten Sie in Bildteil dieses Exposés.
Hier erwerben Sie 1.693 m² Ackerland in Viersen im Ortsteil Schirick. (Bielenweg, rechts neben Haus-Nr. 78). Die Grundstücksfront beträgt 12 Meter, die Tiefe 141 Meter. Der Preis ist VB. Bitte nur realistische Preisverhandlungen und keine
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Anfragen: "Was ist letzte Preis?!" Bitte beachten Sie, es ist KEIN Bauland, deshalb ist eine Bebauung zu Wohnzwecken nicht erlaubt! Ebenfalls ist das Errichten einer Garage oder das Abstellen von Autos nicht gestattet. Ein Hundeübungsplatz, ein Solarpark oder sonstige artfremde Nutzung ist ebenfalls nicht erlaubt. Das Grundstück dienst ausschließlich der Forstwirtschaft, Gartenbau, Ackerbau oder der Landwirtschaft (Tierhaltung Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen oder Federvieh ist mit der örtlichen Behörde abzuklären) Eine Gartenlaube, ein Stall oder ein Gewächshaus sind statthaft. Auch hier ist zu beachten, dass eine Komplettbebauung des Grundstückes nicht statthaft ist. Bitte informieren Sie sich, welche gesetzliche Größenvorgaben Sie einhalten müssen.
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit 779 m² Gesamtfläche im Viersener Stadtteil Bockert.
Es ist derzeit noch mit einem bereits entkernten Wohnhaus und Garagen bebaut, die im nächsten Schritt abgerissen werden können. Im Rahmen des
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Bestandsgebäudes wurde das Grundstück bereits erschlossen.
Für Baumaßnahmen in diesem Straßenzug gibt es keinen Bebauungsplan. Es gelten die Bestimmungen des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss sich ein Neubau in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Nachbarbebauung gibt derzeit eine 2,5-geschossige Bauweise direkt ab der Straßenseite des Grundstückes vor. Im hinteren Bereich sind eingeschossige Anbauten denkbar. Es sind Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden zu berücksichtigen.
Einen ersten Überblick über den Schnitt des Grundstücks erhalten Sie in Bildteil dieses Exposés.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE BEI IHRER ANFRAGE EINE TELEFONNUMMER ANGEBEN. Grundstück, in einem Landschaftsschutzgebiet, vermutlich noch mit einer Brandruine einer ehemaligen Bebauung, laut Flächennutzungsplan Waldfläche