Für dieses frei zu bebauende Grundstück sind laut Anfrage beim Markt Wiesenttal alle Beiträge bezahlt (Abrechnung über die fiktive Geschossfläche). Es gibt hier keinen Bebauungsplan, das bedeutet für Sie, eine Bebauung wird im Einzelfall von
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der Gemeinde beschieden. Grundsätzlich kann alles gebaut werden, was schon einmal in der Nachbarschaft gestellt wurde. Auch moderne Bauformen und Baustile, z.B. Modul-/Tinyhäuser sind im Grundsatz möglich. Die Garage, die sich schon auf dem Grundstück befindet, kann sofort als Lagerplatz für Material usw. genutzt werden. Es gibt keinen Strom in der Garage. Wenn Sie auf der Suche nach einem schönen Bauplatz sind, auf dem Sie Ihren Wohntraum erfüllen wollen, sind Sie hier genau richtig. Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen und Bildern haben, bitten wir Sie, folgenden Hinweis zu beachten: - Kontaktieren Sie uns ausschließlich über den Button "Anbieter kontaktieren" mit vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail. Sie erhalten dan
Passende Immobilien in der Umgebung von Wiesenttal:
Baupartner für genehmigte Doppelhaus-Hälfte im Bauhaus-Stil auf einem exklusiven Grundstück in Ebermannstadt gesucht!
Wir suchen einen Partner, der die zweite Hälfte eines bereits genehmigten Doppelhauses bauen möchte, auf vorhandenem
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Baugrundstück in Ebermannstadt.
Das Baugrundstück befindet sich im Gebiet "Diesbrunnen", einer bevorzugten Wohnlage von Ebermannstadt. Das Hanggrundstück ist aktuell mit einem Einfamilienhaus bebaut. Dieses wird auf Kosten des Eigentümers abgerissen.
Nach Abriss des Altbestands wird das 930 m2 große Grundstück mit einem Doppelhaus bebaut. Die Baugenehmigung liegt vor. Der zu verkaufende östliche Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von ca. 485 m2 (Vermessung noch ausstehend).
Lage:
Ruhige Lage im Stadtteil "Diesbrunnen" (zwischen Milchhofstraße und Diesbrunnenstraße in Ebermannstadt), im Zone 30 Bereich. Wunderbarer Blick vom Garten auf die Wallerwarte. Wald und Felder sowie ein Spielplatz sind fußläufig in 5 min erreichbar.
Ebermannstadt verfüg
Dieses großzügige Wohnbaugrundstück in Ortsrandlage bietet Ihnen mit einer Fläche von ca. 1.473 m² hervorragende Möglichkeiten, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Somit ist eine Bebauung nach § 34
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BauGB (sog. Nachbarschaftsbebauung) möglich. Für die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus samt Garage liegt bereits ein genehmigter Bau-Vorentscheid vor. Auflage aus diesem Vorentscheid ist, den vorhandenen, ortsbildprägenden, alten Walnussbaum an der Nordostecke des Grundstücks zu erhalten. Für andersgeartete Bauvorhaben ist es sinnvoll, beim Landratsamt Forchheim eine entsprechende Bauvoranfrage zu stellen. Das Grundstück ist voll erschlossen und kurzfristig bebaubar. Ein Bauzwang liegt nicht vor.
Dieses attraktive Baugrundstück befindet sich in ruhiger und naturnaher Lage in Niedermirsberg. Mit einer Grundstücksgröße von 1.095 m2 bietet es ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Traumhauses. Derzeit befinden sich auf dem
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Grundstück drei massiv gebaute Einzelgaragen, die sich in gepflegten Zustand befinden und vielfältig genutzt werden können – sei es als Abstellfläche oder für den Fuhrpark. Diese bestehenden Garagen können entweder erhalten oder im Rahmen eines Neubaus in die Planung integriert werden. Das Grundstück liegt in einem ausgewiesenen Wohngebiet und unterliegt dem örtlichen Bebauungsplan. Entsprechend den baurechtlichen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, hier ein Einfamilienhaus zu errichten. Die genaue Art der Bebauung ist mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen. Dieses Baugrundstück bietet eine einmalige Chance, sich den Traum vom eigenen Heim in einer der schönsten Gegenden der Fränkischen Schweiz zu verwirklichen. Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht
Zum Verkauf stehen mehrere Grundstücke mit insgesamt ca. 2650 m² inmitten der Fränkischen Schweiz, in der Stadt Ebermannstadt. Mehrere Flurnummer, bebaut mit einem vermieteten 3-Familienhaus, einer Doppelgarage und einer Garagenanlage mit 7
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Plätzen. Mit der Stadt Ebermannstadt wurde bereits über eine mögliche Bebauung gesprochen. Der Großteil der Fläche unterliegt keinem B-Plan und ist nach §34 Nachbarbebauung mit 2 +D gestaltbar. Die Restfläche ist mit Absprache der Stadt bebaubar. Versorgungsleitungen sind bis zum Wohngebäude verlegt. Weiterführende sind am eigenem Grund zu verlegen.