Das Baugrundstück verfügt über eine Fläche von 885 m² (9,99 m breit und 89 m lang). Hierbei handelt es sich zum Teil um Bauland. Laut des gültigen Bebauungsplans Nr. 51 W handelt es sich um besonderes Wohngebiet (WB). Besondere Wohngebiete
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dienen vorwiegend dem Wohnen; sie dienen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sonstigen Anlagen im Sinne der Absätze 2 und 3, soweit diese Betriebe und Anlagen nach der besonderen Eigenart des Gebietes mit der Wohnnutzung vereinbar sind (§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung). Die Geschossflächenzahl beträgt 0,8 und die Grundflächenzahl 0,4. Zulässig ist laut B-Plan ein Haupthaus mit einem Vollgeschoss und einem Staffelgeschoss sowie ein eingeschossiger Anbau. Links neben dem Grundstück befinden sich Einfamilienhäuser, rechts vom angebotenen Grundstück ist eine Baumschule. Die tatsächliche Bebaubarkeit des Grundstücks ist durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag zu klären.
Objekt-Nr.: 017-00157
Gärtnerei in 47877 Willich-Schiefbahn
Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis
Gebäudeart: Nichtwohngebäude
Baujahr lt. Energieausweis: 1993
Endenergieverbrauch Wärme: 90,60kWh/(m²a)
Endenergieverbrauch Strom:
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4,40kWh/(m²a)
Warmwasser enthalten: Ja
Energieträger: Pellets
In guter Lage!
Im Außenbereich von Willich-Schiefbahn wurde diese interessante Gärtnerei mit Büro und Sozialräumen (Baujahr um 1993) auf einem ca. 15.304 m² (!) großem Grundstück erstellt.
Über die Autobahnanschlüsse (A 44, A 52, A 57, A 61) sind Nachbarstädte wie Düsseldorf, Krefeld, Aachen und Venlo schnell erreicht.
Das Gewächshaus (Venlo Haus) hat eine Grundfläche von ca. 6.655 m².
Davon entfallen ca. 44 m² auf: Aufenthaltsraum Männer (mit WC und Dusche), Aufenthaltsraum Frauen (mit WC und Dusche), Abstellraum (Versorgungsraum), Büro
Die reine Produktionsfläche beläuft sich auf ca. 5.261 m² (548 Tische x 9,6 m²).
Sonstige Ausstattungsmerkmale
- Gaszentralheizung bzw. Pellet
Das Baugrundstück verfügt über eine Fläche von 885 m² (9,99 m breit und 89 m lang). Hierbei handelt es sich zum Teil um Bauland.
Laut des gültigen Bebauungsplans Nr. 51 W handelt es sich um besonderes Wohngebiet (WB).
Besondere Wohngebiete
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dienen vorwiegend dem Wohnen; sie dienen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sonstigen Anlagen im Sinne der Absätze 2 und 3, soweit diese Betriebe und Anlagen nach der besonderen Eigenart des Gebietes mit der Wohnnutzung vereinbar sind (§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung).
Die Geschossflächenzahl beträgt 0,8 und die Grundflächenzahl 0,4.
Zulässig ist laut B-Plan ein Haupthaus mit einem Vollgeschoss und einem Staffelgeschoss sowie ein eingeschossiger Anbau.
Links neben dem Grundstück befinden sich Einfamilienhäuser, rechts vom angebotenen Grundstück ist eine Baumschule.
Die tatsächliche Bebaubarkeit des Grundstücks ist durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag zu klären.
Verkauft wird ein potentielles Baugrundstück im Herzen von Willich-Anrath. Wir bieten Ihnen eine lukrative Möglichkeit zum Kauf eines attraktiven Grundstückes inkl. einer abrissbedürftigen Bestandsimmobilie. Auf einer Gesamtfläche von ca. 932
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m² könnten Sie Ihren Traum vom Eigenheim unter Betrachtung der umliegenden Bebauung wahr werden lassen. Das Grundstück ist vollständig erschlossen und kann nach §34 der umliegenden Bebauung bebaut werden. Für eine Realisierung und Projektierung des Bauvorhabens, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Bestandsimmobilie am hinteren Teil des Grundstücks könnte entsprechend abgerissen werden, die zu erwartenden Abrisskosten liegen aktuell bei ca. 20.000€ - 30.000€. Alternativ kann das Grundstück geteilt werden. Überzeugen Sie sich selbst durch einen Besichtigungstermin. Selbstverständlich können wir Ihnen entsprechende Handwerker/Gewerke empfehlen sowie deren Baumaßnahmen betreuen und begutachten. *Verpassen Sie nicht diese einmalige Chance, Anscha
Dieses Wohnbaugrundstück wurde bisher als Garten genutzt. Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das heißt, die Bebauung hat in Anpassung an die
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Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen. Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 03.07.2024 gilt die vorgenannte Erschließungsanlage als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. Sofern in der o.g. Erschließungsanlage straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an. Lassen Sie Sich bei einer Besichtigung vor Ort überzeugen!