Sie träumen von einem Rückzugsort, fernab vom hektischen Alltag, umgeben von unberührter Natur? Ihr Wunsch nach einem Neubau in einem malerischen Wochenendgebiet wird hier Realität! Das Angebot umfasst ein Neubauprojekt auf einem großzügigen
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Erbbaurechtsgrundstück von etwa 2.478 m², das darauf wartet, von Ihnen in die Realität umgesetzt zu werden. Der vorherige Altbestand auf dem Grundstück wurde vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt, um Platz für Ihr neues Traumdomizil zu schaffen. Der Bauantrag für ein Wochenendhaus mit einer großzügigen Wohnfläche von circa 143 m², verteilt auf zwei Etagen, sowie für eine Garage, wurde beim zuständigen Bauamt eingereicht und genehmigt. Sämtliche relevanten Unterlagen, inklusive der Baugenehmigung, stehen Ihnen jederzeit zur Einsicht zur Verfügung. Zu erwähnen ist auch, dass dieses Projekt nicht Bauträgergebunden ist. Ihnen bietet sich die einmalige Gelegenheit, Ihre Wohnträume zu verwirklichen. Gestalten Sie Ihr Wochenendhaus nach Ihren pers
Das hier angebotene Grundstück liegt in einem ruhigen Wohngebiet am Rand von Winsen. Zur Zeit ist es mit einem ca. 64 m² großen Holzhaus bebaut. Der zur Zeit gültige B-Plan sieht eine Bebauung mit höchstens 130 m² überbauter Fläche und einer
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Wohneinheit vor. Er wird aber aktuell überareitet. Gern geben wir Ihnen nähere Informationen.
Passende Immobilien in der Umgebung von Winsen (Aller):
Ein schön gelegenes Baugrundstück, in einer ruhigen Seitenstraße gelegen. Hier könnte zum Beispiel ein Bungalow entstehen. Einer Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses wurde vom zuständigen Bauamt zugestimmt. Die Errichtung eines
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Wohnhauses mit einer Grundfläche von ca. 100 qm auf dem oben genannten Baugrundstück ist auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen unter folgenden Voraussetzungen bauplanungsrechtlich zulässig: Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist aufgrund der Inhalte der Eingereichten Unterlagen nur hinsichtlich der Grundfläche und der Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück erfolgt. Alle übrigen Voraussetzungen des Einfügungsgebotes des § 34 BauGB Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung unterliegen somit einer Prüfung im Anschließenden Baugenehmigungsverfahren. Überzeugen Sie sich selbst von diesem Angebot und vereinbaren Sie mit uns Ihren persönlichen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Sie!