Kein Wohnsitz möglich.
Die Immobilien, samt den insgesamt fünf Grundstücken, ist getrennt durch den Zufahrtsweg der Kellergasse.
Die Presshäuser und die zwei Kellerröhren sind sanierungsbedürftig, aber in einem soliden Zustand. Das eine
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Presshaus ist an eine Senkgrube angeschlossen, die dadurch eine WC-Anlage ermöglicht.
Am Ortswasser sind beide Häuser angeschlossen und können auch benutzt werden. Zwei mögliche Parkplätze wären auch vorhanden, um nicht in der engen Zufahrt parken zu müssen.
Raus aus Wien und ein paar schöne Tage genießen, ein Verkostungsraum oder doch ein Partykeller? Es gibt viele Möglichkeiten dies zu nutzen, einzig wohnen darf man hier offiziell nicht.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und sehen Sie sich die Gegebenheiten an.
Passende Immobilien in der Umgebung von Zellerndorf:
Projektbeschreibung 1.:
Auf dem oben angeführten unbebauten Grundstück sollen mit dem vorliegenden Projekt zwei Wohngebäude mit jeweils 2 Wohneinheiten und drei Carports errichtet werden. Grundlage für die Darstellungen in den Einreichplänen
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ist der aktuelle Stand der Digitalen Katastermappe sowie der Teilungsplan der ARGE Vermessung vom 21. 07. 2022 unter GZ 40377. Das bestehende Gelände wurde von der ARGE Vermessung im November 2021 in Lage und Höhe aufgenommen, das Bestandsgelände entsprechend dieser Naturaufnahme stellt das Bezugsniveau dar. Die Liegenschaft befindet sich im Flächenwidmungsbereich Bauland Agrar, ein Bebauungsplan ist nicht verordnet. Unter Anwendung des §54 (1) NÖ BO 2014 wird festgestellt, dass die überwiegende Bebauung in der Umgebung eine geschlossene Bauweise aufweist.
Der Neubau wird deshalb in geschlossener Bauweise und Bauklasse II errichtet. Es ist die Errichtung folgender Gebäude und baulicher Anlagen geplant:
• zwei nicht unterkellerte
Einmalige Gelegenheit in Pleissing / Weitersfeld - Schöner ca. 4 ha Acker zu verkaufen
Ertragsfähige Ackerfläche abzugeben.
Kann auch gerne zurückgepachtet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Franz Schmudermayer unter 0676 - 50
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81 883.
Haben Sie oder einer Ihrer Bekannten eine Immobilie zu verkaufen, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weitere Immobilien/Fotos finden Sie auf https://www.AWZ.at
In der Gemeinde Ravelsbach, im idyllischen Ort Gaindorf befindet sich dieses am Orts- und Feldrand, entlang einer ruhig gelegenen Kellergasse gelegene Baugrundstück mit Bauzwang. Seitens der Gemeinde wird in Zusammenhang mit dem Bauzwang nur eine
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Privatperson unter Erfüllung des Bauzwanges mit einem Einfamilienhaus als Käufer akzeptiert. Das Grundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 760m² ist südlich und somit sonnig ausgerichtet, in unmittelbarer Umgebung befinden sich bereits mehrere Einfamilienhäuser, dennoch in sehr guter und ruhiger Wohnlage. Somit bietet das Baugrundstück eine gute, nachbarschaftliche Wohnlage in sehr ländlicher Lage umgeben von Feldern und Weinbergen der Region. Das Grundstück weist eine annähernd rechteckige Konfiguration auf, ist als Bauland-Agrargebiet (BA) gewidmet, Bebauungsplan gibt es seitens der Marktgemeinde Ravelsbach keinen, damit orientieren sich die Bebauungsvorschriften an der NÖ Bauordnung. Aufgrund der Widmung ist zusätzlich
Lage, Lage, Lage sind wohl die Parameter, welche Grundstücke wie jenes am besten beschreiben, denn Grundstücke wie diese sind sehr rar geworden, in dieser Lage und Konfiguration kaum mehr am Markt zu finden.In allerbester Zentrumslage von
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Ravelsbach gelangt ein sehr gut konfiguriertes, westlich ausgerichtetes und gut erschlossenes Baugrundstück in sehr sonniger und zentraler, teilweise sogar Aussichtslage mit Fernblick zum Verkauf. Das Grundstück ist zur Gänze als Bauland-Kerngebiet gewidmet und weist eine Gesamtgröße von ca. 2.138m², derzeit in vier Parzellen unterteilt, auf. Ein weiterer Parameter, welcher für das Grundstück spricht, ist, dass kein Bauzwang vorhanden ist. Einen Bebauungsplan gibt es seitens der Marktgemeinde Ravelsbach keinen, damit orientieren sich die Bebauungsvorschriften an der NÖ Bauordnung.Derzeit befindet sich ein Altbestand auf der Liegenschaft, die allfälligen Abbruchkosten sind von der kaufenden Partei zu übernehmen. Das Grundstück ist