Diese sehr schöne luxuriöse freistehende Einfamilienhaus mit großer Einliegerwohnung und einem Traumgarten auf einem großen Grundstück befindet sich in Rees Millingen. Die Einkaufsmöglichkeiten wie, Bäcker, Lebensmittel, Apotheke, sind direkt
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in Millingen oder auch in Rees zu finden. Die Innenstadt von Rees sowie Schulen und Kindergärten erreichen Sie in wenigen Minuten. Die nahe Verbindung zur Autobahn A3, oder A 12 in den Niederlanden und dem Ruhrgebiet bieten hier auch großartige Möglichkeiten für Pendler. Nutzen Sie die Möglichkeit aufs Land zu ziehen und doch relativ schnell wieder in der Stadt zu sein. Planen Sie noch heute einen Besichtigungstermin.
Grundstück:
ca. 1100 m²
Das Traumhaus befindet sich in Millingen Stadt Rees auf einem sehr schönen Grundstück mit einem mit Liebe angelegtem Traumgarten mit Teich und mehreren Terrassen. Einfach eine Oase zum Wohlfühlen. Hier kann man die Seele baumeln lassen. Das Objekt bietet sehr viel Platz aufgrund seiner Größe und somit viele
Die Haushälfte (Teileigentum Nr. 5) ist wie folgt gegliedert:
Erdgeschoss
Eingangsbereich, Wohn- und Esszimmer, Küche, 2 Schlafzimmer, Gästezimmer mit Büroraum, Flur, Badezimmer
Dachgeschoss
Großer Hobbyraum ca. 200 m² (ehemaliger Heuboden)
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Kellergeschoss
Kellerraum
Gemeinschaftsflächen
Begegnungsraum mit separaten Toiletten, Scheune (Remise)
Kellergeschoss
Heizungsraum mit Pelletlager
Außenbereich
Große Gartenanlage
Besichtigen, kaufen, einziehen, glücklich leben:
das verspricht Ihnen dieses wunderschöne Haus im Emmerich-Hüthum !
Passt nicht - gibt`s nicht: die Möglichkeiten dieses Hauses sind so vielfältig wie Ihre Wünsche:
ob Sie dieses tolle Haus als
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Einfamilienhaus nutzen, die Schwiegermama oder das erwachsene Kind im wunderschön ausgebauten Souterrain mit separatem Eingang wohnen lassen, oder Sie (so wie die jetzigen Eigentümer) Wohnen und Arbeiten unter einem Dach verbinden möchten - all` dieses ist möglich unter Einhaltung von hohem Komfort, exzellenter Raumaufteilung und gepflegtem Ambiente !
Möglich macht diese Vielfalt die Unterteilung in Wohneigentum.
Zum Verkauf stehen 667/1.000 tel und 333/1.000tel Miteigentumsanteile, also das komplette Haus.
Sollten Sie tatsächlich nur ein klassisches Einfamilienhaus suchen: dann nutzen Sie doch einfach alles selbst. Sie müssen nichts umbauen - einziehen - glücklich - los !
Wohnfläche:
Sondereigentum I: ca. 183,77 m²
Sondereigentum II: ca. 74,42
Die Immobilie teilt sich wie folgt auf.
Erdgeschoss
Wohnung 1 (127 qm Wohnfläche)
Eingangsbereich/Diele, Schlafzimmer 1/Büro, Gästetoilette, Flur, Abstellraum, Badezimmer, Schlafzimmer 2, Küche, Wohn- und Esszimmer, große überdachte Terrasse
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Wohnung 2
Flur, Heizungsraum mit Öl-Tankraum, Wohn- und Esszimmer, Küche, Abstellraum
Dachgeschoss
Wohnung 2 (insg. 119 qm Wohnfläche)
Flur, 3 Schlafzimmer, Badezimmer, Söller (Stauraum).
Außenbereich
Gepflasterte Einfahrt und Hofbereich, Doppelgarage, Wohnmobilstellplatz, Gartenhaus und Holzunterstand
Doppelhaushälfte, 1 Etage(n), Dachgeschoß ausgebaut, Wohnfläche: 247m², 2 Garagen, im Rohbauzustand mit teilweise begonnenem technischen Ausbau, Baubeginn ca. 2020, Baugenehmigung bedingt durch Bauunterbrechung erloschen
Zweifamilienhaus, Baujahr: ca. 2000, 1 Etage(n), Dachgeschoß ausgebaut, Wohnfläche: 173m², Keller/teilunterkellert, als Doppelhaushälfte, Instandhaltungsrückstau erkennbar, keine Innenbesichtigung, zum Zeitpunkt der Wertermittlung eigen genutzt
Doppelhaushälfte, Baujahr: ca. 1968, 2 Etage(n), Wohnfläche: 98m², Terrasse, Keller, umfangreiche Sanierungen erforderlich; zum Zeitpunkt der Wertermittlung eigen genutzt, das Grundstück bietet Baureserven
Zweifamilienhaus, Baujahr: ca. 1967, 2 Etage(n), Wohnfläche: 121m², Terrasse, Keller/vollunterkellert, Garage vorhanden, mit Ladenlokal im Erdgeschoss (37m²); umfangreiche Modernisierungsarbeiten und Instandsetzungen erforderlich; eine Umnutzung
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des Ladenlokals in Wohnräume ist wirtschaftlicher und denkbar; Innenbesichtigung nur in Teilbereichen; zum Zeitpunkt der Wertermittlung eigengenutzt und vermietet
Grundstück, unbebaut, genutzt als Gartenfläche; das Grundstück ist, nach Rücksprache mit der Gemeinde, im Rahmen des § 34 BauGB bebaubar, wenngleich der ungünstige Schnitt der Fläche Einschränkungen bei der Bebauung mit sich bringt