Wir bieten ein ruhig gelegenes Grundstück zum Bebauen in Aschau/Chiemgau an. Das Grundstück bietet einen herrlichen Bergblick auf die Chiemgauer Berge, besonders zur Kampenwand. Der aktuelle Bodenrichtwert für dieses Grundstück (Stand 1.01.2024)
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liegt nach Aussage der Gemeinde Aschau bei € 1.200/m². Das Grundstück ist noch nicht vermessen. Die Flächenangabe ist geschätzt.
Passende Immobilien in der Umgebung von Aschau i. Chiemgau:
"Einzigartige Gelegenheit: Baugrundstück mit Altbestand und rechtskräftiger Baugenehmigung in sonniger und ruhiger Lage am Steinbach in Nußdorf am Inn! Dieses traumhafte Grundstück bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, Ihr neues Zuhause zu
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verwirklichen. Mit einer rechtskräftigen Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses und einem bereits vorhandenen Altbestand, der Renovierungsmöglichkeiten bietet, ist dieses Anwesen ideal für Ihre Wohnträume. Die sonnige Ausrichtung nach Süden garantiert Ihnen Sonne von früh bis spät, während das beruhigende Rauschen des Baches und das Vogelgezwitscher für eine entspannte Atmosphäre sorgen. Das Grundstück liegt in einer Siedlung von Einfamilienhäusern und bietet somit ein harmonisches Wohnumfeld. Zögern Sie nicht länger und sichern Sie sich dieses einzigartige Angebot! Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Traum vom Eigenheim am Steinbach in Nußdorf am Inn wahr werden zu lassen."
Dieses Grundstück mit 1.043 m² ist mit 2 Wohnhäusern (Baujahr 1966 = E+D sowie Baujahr 1974 = E) und einem Garagengebäude mit Waschküche, Holzlager und Wintergarten bebaut. Die Gebäude sind renovierungsbedürftig oder zum Abbruch bestimmt. Die
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Bebauungsplansatzung der Marktgemeinde Grassau für den OT Oberdorf sieht zwar nur eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen und keinem ausgebauten DG vor (E+1) vor, allerdings sei die Satzung aus 1963 und nach Rücksprache mit dem Bauamt Grassau auch nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bei den neueren Nachbarbebauungen wurde bereits ein ausgebautes Dachgeschoss genehmigt, so dass eine Bebauung E+1+DG (DG mit Satteldach) möglich wäre. Die alten Baugrenzen der Bestandsgebäude können somit auf Antrag verändert werden, damit z.B. ein sehr großzügiges DOPPELHAUS (E+1+D) oder ein EINFAMILIENHAUS (E+1+D) oder BUNGALOW (E) errichtet werden kann. Die vorhandenen ALT-Gebäude sind wie folgt aufgeteilt: VORDERHAUS - Baujahr 1966 - Gesamtwfl. ca. 105 m², zzgl. Terrasse