Grundstücke zum Kauf in Bad Berneck i. Fichtelgebirge

Top Premium Grundstück mit Südausrichtung in Hanglage
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Quelle: www.immobilo.de
42.500,00 €
581 m2
Kaufpreis
95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Diese Grundstück an einem Südhang liegt im Zentrum von Bad Berneck mit einer Herrlichen Aussicht über das Tal. Hier könnte ihr neues Bürogebäude oder Wohnhaus entstehen. Möglich wären auch eine Abgestufte Tiefgarage (siehe Bildbeispiel),
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zwei Ebenen Büro, 3 Etagen Penthouse oder 3 Eigentumswohnungen. Natürlich könnte man dieses Grundstück auch nur zum verweilen und als Aussichtsplattform genießen.

Passende Immobilien in der Umgebung von Bad Berneck i. Fichtelgebirge:

Top Premium Großzügiges Baugrundstück zur individuellen Bebauung
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Quelle: www.immowelt.de
97.800,00 €
902 m2
Kaufpreis
95502 Himmelkron
Immobilientyp: Grundstück
Baugrundstück in einer Sackgasse in ruhiger Wohnlage, leichte Hanglage zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Bodenplatte oder Keller Das Grundstück ist durch die Größe auch perfekt für ein Doppelhaus geeignet
Top Premium Bauplatz in ruhiger Lage im bebauten Wohngebiet
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Quelle: www.immowelt.de
55.808,00 €
512 m2
Kaufpreis
95502 Himmelkron
Immobilientyp: Grundstück
Baugrundstück in einer Sackgasse in ruhiger Wohnlage, leichte Hanglage zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Bodenplatte oder Keller Das Grundstück ist auch für ein Doppelhaus geeignet
Top Premium Großzügiges, individuell bebaubares Grundstück
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Quelle: www.immowelt.de
796.800,00 €
7.968 m2
Kaufpreis
95502 Himmelkron
Immobilientyp: Grundstück
Baugrundstück in ruhiger Wohnlage nahe der Autobahn. Das Grundstück ist für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder auch Mehrfamilienhäuser geeignet.
Top Premium Baugrundstück
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Baugrundstück

Quelle: www.immowelt.de
87.000,00 €
1.000 m2
Kaufpreis
95502 Himmelkron
Immobilientyp: Grundstück
Wohnbaugrundstück mit einer Fläche von ca. 1000 m². Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und ist teilerschlossen bzw. problemlos zu erschließen. Die Bebauung ist innerhalb der Festsetzungen des § 34 BauG zulässig. Es besteht keinerlei