Hier kommen Sie zur Ruhe. Genießen Sie schon bald Ihren Feierabend in ruhiger und gepflegter Wohnumgebung mit schönem Blick ins Grüne! Das 1.200 m² große Grundstück kann laut Bebauungsplan mit einem freistehenden Einfamilienhaus oder einem
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Doppelhaus in 2-geschossiger, offener Bauweise bebaut werden. Die bebaubare Fläche beträgt 740 m². Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach zulässig. Bei der Errichtung von 2 Vollgeschossen oder der Errichtung von Erdgeschoss/ausgebautem Sockelgeschoss darf die max. Dachneigung 20-30 Grad betragen. Bei der Errichtung von Erdgeschoss und Dachgeschoss beträgt die max. zulässige Dachneigung 35-45 Grad.
Hier kommen Sie zur Ruhe. Genießen Sie schon bald Ihren Feierabend in ruhiger und gepflegter Wohnumgebung mit schönem Blick ins Grüne! Das 1.200 m² große Grundstück kann laut Bebauungsplan mit einem freistehenden Einfamilienhaus oder einem
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Doppelhaus in 2-geschossiger, offener Bauweise bebaut werden. Die bebaubare Fläche beträgt 740 m². Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach zulässig. Bei der Errichtung von 2 Vollgeschossen oder der Errichtung von Erdgeschoss/ausgebautem Sockelgeschoss darf die max. Dachneigung 20-30 Grad betragen. Bei der Errichtung von Erdgeschoss und Dachgeschoss beträgt die max. zulässige Dachneigung 35-45 Grad.
Wohnen wo andere Urlaub machen...das können Sie hier. Es handelt sich hier um ein Baugrundstück mit starker Hanglage in ruhiger Umgebung. Bebaubarkeit nach §34 ist gegeben.
Auf diesem Grundstück können Sie auf 1937m² Ihr eigenes Paradies schaffen. In erster Reihe ein Wohnhaus oder auch eine Doppelhaushälfte und in der Reihe 2 und 3 haben Sie die Möglichkeit eine schöne Außenanlage zu kreieren. Auch sehr gut für
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Pferdehalter geeignet. Das Grundstück hat etwas Hanglage und im oberen Teil, zirka 3 Meter in das Grundstück hinein liegt eine Dienstbarkeit (Wasserkanal). Das Grundstück ist zirka 14m breit und die Grenzbebauung schreibt 3 Meter vor. Die Verbandsgemeinde Brohltal teilt mit: Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Objekte nach §34 Baugesetzbuch und sind entsprechend dieser Vorgaben bebaubar. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist
Passende Immobilien in der Umgebung von Burgbrohl:
FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Wald