Baugrundstück in bevorzugter Wohnlage in Essen-Haarzopf Adresse: Rottmannshof 13, 45149 Essen Grundstücksfläche: 672 m² Dieses attraktive Baugrundstück befindet sich in einer bevorzugten Wohnlage von Essen-Haarzopf. Mit einer großzügigen
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Fläche von 672 m² bietet es ideale Voraussetzungen für eine Neubebauung nach dem geltenden Bebauungsplan. Auf dem Grundstück befindet sich ein Altbestand, der bei Bedarf abgerissen werden kann. Nutzen Sie die Chance, in einer der gefragtesten Wohnlagen Essens Ihr Traumhaus zu realisieren!
Potentialfläche mit imposantem Fernblick! Das sind ja schöne Aussichten! Aktuell ist das Grundstück mit einem Altbestand bebaut, die ursprüngliche Bauzeit wird vor 1870 sein. Durch die Hanglage und das direkte Umfeld ergeben sich interessante
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Möglichkeiten für eine Neubaumassnahme. Sowohl an der jetzigen Stelle als auch am unteren Rand wären nach erster Information über die Bauberatung der Stadt Essen ein Baukörper möglich. Direkte Vorbildwirkung ist eine kürzlich fertiggestellte Anlage mit 3 Häusern. Das Nachbargrundstück ist ebenfalls zu Verkaufen, es hat eine Grösse von ca. 573 qm, zusammen also rd. 1.322 qm. Jegliche Bebaubarkeit muss zwingend mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Die Informationen im Exposé dienen lediglich der Orientierung und sind keine zugesicherte Eigenschaft. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Gemäß aktueller Bauvoranfrage wird auf diesem Grundstück nur ein freistehendes 1 ½-geschossiges Einfamilienhaus genehmigt, welches giebelständig zur Straße ausgerichtet sein soll.
Die darauf abgestimmte Planung eines Architekten kann zu einer
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zeitnahen Realisierung Ihres künftigen Einfamilienhauses führen.
Da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan besteht, findet der § 34 Baugesetzbuch Anwendung. In unmittelbarer Nachbarschaft sind außer kleineren Altbauten überwiegend 2 bis 3-geschossige 1-Fam.-Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit
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Eigentumswohnungen vorherrschend anzutreffen.
Die Kosten für den Abbruch des bereits leerstehenden 2-Fam.-Altbaus (Baujahr 1866) gehen zu Lasten des Erwerbers. Denkmalschutz besteht nicht.