Im Verkäuferauftrag möchten wir Ihnen dieses zentral gelegene Grundstück (im Lageplan rot markiert und mit einer Grundstücksgröße von ca. 859 m²) zum Kauf anbieten. Die weitere Umgebung ist überwiegend durch Einzelwohnhäuser geprägt.
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Gemäß Bauvorbescheid ist die Bebauung mit einer Grundfläche von 109 m² zulässig und liegt im Bereich des Bebauungsplanes Curslack 12. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen: - MD I o (Dorfgebiet, offene Bauweise, eingeschossig) - Nur Einzelhäuser zulässig mit 1 Wo (Wohneinheit) - GRZ 0,5 Das Grundstück ist real geteilt. Es besitzt im Bereich des potenziellen Baufeldes eine Breite von 12,65 Metern und eignet sich optimal für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Die weiteren Grundstücksmaße entnehmen Sie bitte dem beigefügten Teilungsentwurf. Das Grundstück ist zurzeit noch mit Nebengebäuden bebaut, welche für eine Neubebauung abgerissen werden müssen. Die Kosten für den Abriss der Nebengebäude
Passende Immobilien in der Umgebung von Hamburg-Curslack:
In gefragter Lage von Hamburg-Bergedorf bieten wir Ihnen dieses attraktive real geteilte Baugrundstück zur Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses. Das ca. 400 m² große Grundstück liegt geschützt in hinterer Bebauung und ist über eine
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Durchfahrt durch das Vorderhaus erreichbar. Diese ruhige zentrumsnahe Lage kombiniert Privatsphäre mit urbaner Nähe – ideal für Familien oder Paare, die ein hochwertiges Zuhause mit Garten suchen. Besonders vorteilhaft: Für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 120 m² liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor, sodass Sie direkt mit der Planung und Umsetzung Ihres Traumhauses starten können. Der Vorbescheid ist bis November 2025 gültig. Ein Abriss ist nicht notwendig, da das Grundstück unbebaut ist. Objektdaten: • Grundstücksgröße: ca. 400 m² • Bebaubarkeit: Einfamilienhaus • Geplante Wohnfläche: ca. 120 m² • Besonderheit: Hintere Bebauung mit alleiniger Zufahrt über das Vordergrundstück • Teilung: Das Grundstück i
Das Grundstück umfasst den hinteren Grundstücksteil des Flurstückes 3441. Für die Grundstücksteilung wurde bereits ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt, welcher das Grundstück vermessen sowie einen Planentwurf zur Teilung
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entworfen hat. Nach Teilung wird der hintere Grundstückabschnitt des Flurstückes 3441 ca. 608 m² umfassen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan Bergedorf Nr. 81. (https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Bergedorf81Teil1.pdf) Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. In diesem Bereich ist ausschließlich eine Einzelhausbebauung in offener Bauweise mit einer Wohneinheit zulässig. Die Gebäudehöhe ist mit einem Höchstmaß von neun Metern festgesetzt. Die Oberkante der Erdgeschossfußbodenhöhe darf maximal 0,5 Meter betragen. Eine Grundflächenzahl von 0,25 ermöglicht eine Bebauung der Grundfläche von ca. 152 m² (hinterer Teil des Flurstückes 3441) innerhalb des vorgesehenen Baufensters. Zur Erschließu
Dieses Baugrundstück in Hanglage bietet eine Entwicklungsmöglichkeit für Bauherren und Investoren. Eine Voranfrage wurde gestellt, und der Vorbescheid liegt vor, sodass eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich ist. Das Grundstück ist in zwei
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separate Bauflächen unterteilt: - Im vorderen Bereich kann ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus mit zwei Geschossen und einer Grundfläche von ca. 120 m² errichtet werden. - Im hinteren Bereich ist die Errichtung eines optisch eingeschossigen Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von ca. 60 m² vorgesehen. Die Hanglage ermöglicht eine versetzte Bauweise und die Nutzung von Panoramafenstern oder Terrassen mit Ausblick. Durch die vorhandene Topografie ergeben sich spezifische Anforderungen an die Bauplanung. Das Grundstück bietet Potenzial für private Bauherren oder Investoren, die eine nachhaltige Wertanlage suchen.
Objektbeschreibung
Das Grundstück mit 553 m² liegt im Villenviertel vom grünen Bergedorf. Eine Baugenehmigung mit sämtlichen Unterlagen wird mitgeliefert. Die Planung sieht ein Mehrfamilienhaus mit 5/6 WE vor. Dazu existieren visuellen
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Darstellungen vom Innenbereich und eine Animation der Außenansicht des modernen und ansprechenden Neubaus. Grundrisszeichnungen der einzelnen Wohneinheiten beginnend mit 59,51 m² über ca. 62 m² bis hin zu 91,21 m² liegen ebenfalls schon vor. Selbstverständlich bleibt es einem Erwerber freigestellt diese Grundstückgröße mit einer kleineren Wohn-/Nutzfläche als 456,6 m² zu bebauen.
Raumaufteilung
An Unterlagen hat der Verkäufer vorliegen: Baugenehmigung mit Verlängerung v. 18.01.2024 Kampfmitteluntersuchung/Freigabe v. 06.06.2021 Lageplan des Gebäudes mit den Abstandsflächen Bodengutachten 9 Seiten aus 2020 Flurkartenauszug Wohnflächenberechnung Architektenentwürfe für die Wohnungsgrundrisse.
Das Grundstück umfasst den hinteren Grundstücksteil des Flurstückes 3440. Für die Grundstücksteilung wurde bereits ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt, welcher das Grundstück vermessen sowie einen Planentwurf zur Teilung
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entworfen hat. Nach Teilung wird der hintere Grundstückabschnitt des Flurstückes 3440 ca. 491 m² umfassen - die Zuwegung in Hinterlage wird durch ein Wegerecht erschlossen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan Bergedorf Nr. 81. (https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Bergedorf81Teil1.pdf) Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. In diesem Bereich ist ausschließlich eine Einzelhausbebauung in offener Bauweise mit einer Wohneinheit zulässig. Die Gebäudehöhe ist mit einem Höchstmaß von neun Metern festgesetzt. Die Oberkante der Erdgeschossfußbodenhöhe darf maximal 0,5 Meter betragen. Eine Grundflächenzahl von 0,25 ermöglicht eine Bebauung der Grundfläche von ca. 122,75 m² (hinterer Teil des Flu