Verkauft wird dieses einzigartig schöne und attraktive Bauträger Grundstück mit Süd-Ausrichtung, bestehend aus zwei Flurstücken.
Von zwei Seiten (Nord/ West) wird das Eckgrundstück mit ca. 1.733 qm Fläche von der angrenzenden Parkanlage
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umgeben und ist durch seine Südausrichtung prädestiniert für eine gehobene, luxuriöse Wohnanlage.
Bitte beachten Sie: Es liegt keine Baugenehmigung vor, diese muss vom Käufer selbst eingereicht werden.
Eine genehmigungsfähige Planung vom Eigentümer ist vorhanden und kann auf Anfrage eingesehen werden.
Aus der Planung gehen zwei Wohnhäuser (1 pro Flurstück) und insgesamt 13 Wohnungen mit ca. 1.200 qm realisierbarer Wohnfläche hervor.
Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, inklusive Altbestand (nicht vermietet) und ist kurzfristig verfügbar.
Bei dem angegebenen Kaufpreis des Grundstücks (ohne Baugenehmigung) handelt es sich um ein Mindestkaufpreis.
Passende Immobilien in der Umgebung von München-Hadern:
Dieses schöne und idyllisch gelegene Grundstück befindet sich in einer ruhigen und grünen Anliegerstraße in Großhadern. Durch die Grundstücksgröße mit etwa 1.035 m² und den Maßen von ca. 27 x 37,5 m bietet das Grundstück einen optimalen
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Zuschnitt. Derzeit ist es mit einem Altbestand (E+D) und Garage bebaut. Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung für eine Neubebauung liegt nicht vor. Für dieses Grundstück gilt §34 BauGB, da es sich nicht im Bereich eines Bebauungsplans befindet, die Baulinie entlang der Straße in einem Abstand von ca. 3 m parallel zur Straße ist zu beachten. Das derzeitige Wohnhaus / der Altbestand aus den 1960er Jahren ist gepflegt und wurde bis zuletzt bewohnt. Ein Gartenhaus sowie eine Garage und ein Lager befinden sich aktuell ebenfalls auf dem Grundstück. Das großzügige Grundstück könnte bei einem Neubau mit einem großen Einfamilien-, einem Doppelhaus oder einem Dreispänner bebaut werden, sodass die Fläche optimal genutzt werden könnte. Bitte beachten Sie, dass wir
Dieses schöne und idyllisch gelegene Grundstück befindet sich in einer ruhigen und grünen Anliegerstraße in Großhadern. Durch die Grundstücksgröße mit etwa 1.035 m² und den Maßen von ca. 27 x 37,5 m bietet das Grundstück einen optimalen
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Zuschnitt.
Derzeit ist es mit einem Altbestand (E+D) und Garage bebaut.
Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung für eine Neubebauung liegt nicht vor. Für dieses Grundstück gilt §34 BauGB, da es sich nicht im Bereich eines Bebauungsplans befindet, die Baulinie entlang der Straße in einem Abstand von ca. 3 m parallel zur Straße ist zu beachten.
Das derzeitige Wohnhaus / der Altbestand aus den 1960er Jahren ist gepflegt und wurde bis zuletzt bewohnt. Ein Gartenhaus sowie eine Garage und ein Lager befinden sich aktuell ebenfalls auf dem Grundstück.
Das großzügige Grundstück könnte bei einem Neubau mit einem großen Einfamilien-, einem Doppelhaus oder einem Dreispänner bebaut werden, sodass die Fläche optimal genutzt werden könnte.
Bitte beachten Sie, dass
Verkauft wird dieses einzigartig schöne und attraktive Bauträger Grundstück mit Süd-Ausrichtung, bestehend aus zwei Flurstücken. Von zwei Seiten (Nord/ West) wird das Eckgrundstück mit ca. 1.733 qm Fläche von der angrenzenden Parkanlage
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umgeben und ist durch seine Südausrichtung prädestiniert für eine gehobene, luxuriöse Wohnanlage. Bitte beachten Sie: Es liegt keine Baugenehmigung vor, diese muss vom Käufer selbst eingereicht werden. Eine genehmigungsfähige Planung vom Eigentümer ist vorhanden und kann auf Anfrage eingesehen werden. Aus der Planung gehen zwei Wohnhäuser (1 pro Flurstück) und insgesamt 13 Wohnungen mit ca. 1.200 qm realisierbarer Wohnfläche hervor. Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, inklusive Altbestand (nicht vermietet) und ist kurzfristig verfügbar. Bei dem angegebenen Kaufpreis des Grundstücks (ohne Baugenehmigung) handelt es sich um ein Mindestkaufpreis.
Das Grundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte wird aus einem Gesamtgrundstück mit ca. 720 m² auf Kosten des Eigentümers rausgemessen. Es liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 30 Abs. 3 in
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Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Das Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Breite an der Straße beträgt ca. 10,40 m und im hinteren Bereich ca. 9,60 m. Die mittlere Tiefe des Grundstückes beträgt ca. 36,50. Es besteht eine straßenseitige Baugrenze von 5 m. Es ist möglich, eine Doppelhaushälfte mit einer Breite von ca. 6 m mit E + 1+ DG zu errichten. Auf dem nebenliegenden Grundstück wurde eine Bebauung mit einer Wandhöhe von 6,20 m, einer Firsthöhe von 9,20 m und einer rückwertigen Bebauung genehmigt. Somit dürfte bei einer horizontalen Teilung des Grundstückes der Bau eines Einfamilienhauses durchaus möglich sein. Dies müsste durch einen Vorbescheid noch rechtlich abgeklärt werden. Auf dem Grundstück steht noch ein Altgebäude a
Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Das Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Breite an der Straße beträgt ca. 20,80
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m und im hinteren Bereich ca. 19,20 m. Die Tiefe des Grundstückes auf der Ostseite beträgt ca. 35,20 m und auf der Westseite ca. 36,80 m. Es besteht eine straßenseitige und eine auf der Westseite verlaufende Baugrenze von jeweils 5 m. Auf dem nebenliegenden Grundstück wurde eine Bebauung mit einer Wandhöhe von 6,20 m, einer Firsthöhe von 9,20 m und einer rückwärtigen Bebauung genehmigt. Somit dürfte einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern, 4 Doppelhaushälften oder einer Wohnanlage nichts entgegen sprechen. Dies müsste durch einen Vorbescheid noch rechtlich abgeklärt werden. Auf dem Grundstück steht noch ein Altgebäude aus dem Jahre 1938. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der "Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München", die wir I